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IMAK Förderverfahren

Ministerien wollen niedersächsische Förderprogramme einfacher gestalten

Im interministeriellen Arbeitskreis "Förderverfahren" haben Staatssekretärinnen und Staatssekretären aller Ressorts und der Staatskanzlei sowie der Arbeitsgruppe Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der NBank zusammen daran gearbeitet, wie Fördermittel in Niedersachsen einfacher und schneller beantragt und bearbeitet werden können. Das gehört zum Koalitionsvertrag der Landesregierung. Die Federführung lag beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport.

Zwei Arbeitsgruppen beschäftigten sich mit der Fördervereinfachung für kommunale Empfänger (AG 1) sowie mit Fördervereinfachungen für Vereine, Verbände und Wirtschaftsunternehmen (AG 2). Für die AG 2 hat das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung die Federführung übernommen.

So konnten zahlreiche Empfehlungen zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und Digitalisierung von Förderprogrammen zur Entlastung von Kommunen, Vereinen, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen identifiziert werden. Details zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe stehen auf dieser Seite zum Download bereit.

Das hat die Landesregierung beschlossen

Einrichtung der Zentralen Stelle Förderwesen

Die neue „Zentrale Stelle Förderwesen“ wird zum 1. April 2025 im Regionalentwicklungsministerium eingerichtet. Sie koordiniert und begleitet in Zukunft für alle Ressorts die Konzeption und Gestaltung von Richtlinien. Die fachliche Verantwortung verbleibt in den Fachressorts.

Daneben hat die Landesregierung weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung beschlossenen, die im ressortübergreifend erarbeitet wurden:

Änderungen der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Nds. Landeshaushaltsordnung:

  • Förderanträge und Bescheide können vollständig digital gestellt und vergeben werden (Wegfall des Schriftformerfordernisses)
  • leichteres Vergaberecht für nicht-kommunale Zuwendungsempfänger
  • verstärkte Nutzung von Pauschalen – weg von der Spitzabrechnung
  • Abbau von Prüf- und Nachweispflichten
  • Ermöglichen eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns

Damit sollen die Verfahren für alle Beteiligten einfacher werden – für die Antragstellenden ebenso wie für die Bewilligungsstellen.

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