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Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)

Informationen über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben


Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)

Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Osterstraße 40, 30159 -hannover, hat in den vergangenen drei Monaten folgende Aufträge vergeben:


Auftragnehmer Vergabeart*) Art und Umfang der Leistung
Zeitraum der Leistungserbringung








*)
BA = Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
VV = Verhandlungsvergabe/Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Schmuckgrafik mit einigen Geldscheinen und einem Stapel Münzen   Bildrechte: Pixabay
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