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Interreg Europe-Projekt GreenGov

GreenGov ist ein Interreg Europe-Projekt. Unterschiedliche Regionen in Europa suchen gemeinsam nach Wegen, Förderprogramme zur nachhaltigen Entwicklung attraktiver und einfacher zu gestalten. Dafür stehen von 2024 bis 2028 mehr als 2,2 Millionen Euro aus EU-Mitteln bereit. Durch den Austausch von Wissen und Erfahrungen unterstützt GreenGov den Übergang zu einer emissionsarmen und ressourcenschonenden Wirtschaft. Lokale Behörden werden dabei unterstützt, die Anforderungen der EU an nachhaltige Aktivitäten umzusetzen und nachhaltige Finanzierungssysteme zu verbessern.


Projektpartnerschaft mit EU-Regionen


An GreenGov wirken zehn Partnerregionen mit, die von einem Forschungszentrum unterstützt werden. Unter Federführung der Region Île-de-France (Frankreich) besteht die Projektpartnerschaft aus der Metropolregion Lissabon (Portugal), der Region Lombardei (Italien), der Agentur für regionale Entwicklung Südwest Oltenien (Rumänien), der Hauptstadtregion Brüssel (Belgien), der Agentur für regionale Entwicklung Nordwest (Rumänien), der Agentur für öffentliche Innovationen JINAG-Verband (Tschechische Republik), der Agentur für regionale Entwicklung Mykolajiw, der Agentur für regionale Entwicklung Kiew, dem Forschungszentrum Poliedra (Italien) sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Um Investitionen auf ökologisch nachhaltige Projekte und Finanzierungen (Green Finance und Green Budgeting) zu fokussieren, arbeiten die Projektpartner an der Entwicklung eines Leitfadens. GreenGov umfasst acht politische Instrumente: Vier EFRE-Programme (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung), eine Green-Finance Strategie, eine Strategie für die wirtschaftliche Transformation sowie eine Entwicklungs- und eine regionale Klimastrategie.


Was ist die EU-Taxonomie?


Die EU-Taxonomie ist ein System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten und gibt damit Orientierung bei der Investition in nachhaltige Aktivitäten und in ein ökologisches Finanzwesen.

Gemäß EU-Taxonomie-Verordnung gilt eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig, wenn sie wesentlich zu einem der folgenden Umweltziele beiträgt und im Einklang mit dem „Do No Significant Harm” (DNSH) Prinzip - zu Deutsch: Dem Grundsatz zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen - steht:

a) Klimaschutz,

b) Anpassung an den Klimawandel,

c) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,

d) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,

e) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie

f) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Die Verwaltungsbehörden der EU-Strukturfondsförderung müssen das DNSH-Prinzip in ihren Programmen der Förderperiode 2021-2027 umsetzen.


Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf:


Interreg Europe: https://www.interregeurope.eu/greengov

Linkedin: https://www.linkedin.com/company/102474755/


Gruppenfoto GreenGov   Bildrechte: MB
Teilnehmende der Kick-Off-Veranstaltung des Interreg-Projekts GreenGov in Hannover
EU-Logo GreenGov   Bildrechte: MB
GreenGov-Logo   Bildrechte: MB
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