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Brexit Adjustment Reserve - BAR

Schaffung zusätzlicher Logistikflächen im Hafen Cuxport aufgrund der erhöhten Verweildauer für Zollformalitäten im Hafen


In Folge des Brexits hat die EU die Brexit Adjustment Reserve (BAR) eingerichtet. Mit der BAR sollen die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU in den Mitgliedstaaten abgefedert werden. Für die Abmilderung negativer Folgen stellt die EU Deutschland insgesamt BAR-Mittel in Höhe von 646,6 Millionen EUR zur Verfügung.


Grundlage für die Förderfähigkeit von Maßnahmen ist die Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR-VO).


Niedersachsen hat mit BAR-Mitteln die folgende Maßnahme umgesetzt:

Cuxhaven liegt verkehrsgünstig im Kreuzungsbereich des Seeverkehrs auf Nord- und Ostsee. Als bedeutender Hafen für den Umschlag von Stückgütern, Stahlprodukten, Projektladungen und PKW ist Cuxhaven ein wichtiger Logistikknotenpunkt an der Nordseeküste mit einem Schwerpunkt auf England-Verkehre.

Mit mehreren Dutzend Firmen und ca. 1.800 Beschäftigten ist die Hafenwirtschaft in Cuxhaven eine bedeutende Größe der regionalen Wirtschaft. Auf Cuxport entfallen davon ca. 200 direkte und 30 indirekte Vollzeitarbeitsplätze.

Die Schiffsverbindung Cuxhaven – UK ist hoch frequentiert. Die nach dem Brexit erforderlich gewordene Abwicklung von Zollformalitäten zwischen Niedersachsen und UK verlängert die zusätzliche Verweildauer der Ladung im Hafen Cuxhaven erheblich. In dieser Pufferfunktion ist der Terminalbetreiber Cuxport gezwungen, zusätzliche Flächen für die Zwischenlagerung günstig zu Verfügung zu stellen, andernfalls werden sich die Kunden des Hafens zurückziehen. Es entsteht somit ein zusätzlicher Flächenbedarf, der auf die Abwicklung der Zollprozesse zurückzuführen ist.

Die neue Terminalfläche liegt in ca. 500 Meter Entfernung zum Cuxport-Terminal und ist nicht unmittelbar mit dem Terminal verbunden. Aus diesem Grund ist die Installation von betriebsnotwendiger Basisinfrastruktur wie Gatehouse, LKW Parkplätzen etc. erforderlich.


Die Maßnahme mit Gesamtkosten von rund 10,3 Millionen Euro konnte zu 100 Prozent aus den BAR-Mitteln der EU gefördert werden. „Help to adjust the new normal“ in Umsetzung: Nach Fertigstellung der Maßnahme sind keine weiteren Aufwendungen nötig – der Abfertigungs-Prozess ist ideal an die neuen Bedürfnisse angepasst.

Bildmitte (v.r.): Michael de Reese (Geschäftsführer Cuxport), Uwe Santjer (Oberbürgermeister Cuxhaven), Enak Ferlemann, MdB   Bildrechte: Cuxport
Inbetriebnahme des neuen Terminals am 29. September 2023

Bildmitte (v.r.): Michael de Reese (Geschäftsführer Cuxport), Uwe Santjer (Oberbürgermeister Cuxhaven), Enak Ferlemann, MdB

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