916. Sitzung des Bundesrates am 08. November 2013
Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:
TOP 4
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)
- Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen -
BR-Drs. 740/13
TOP 8
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2001/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates
BR-Drs. 577/13
TOP 10
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten
BR-Drs. 603/13
TOP 16
Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderem Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
BR-Drs. 615/13
TOP 26
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
- Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Hessen, Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern -
BR-Drs. 743/13
TOP 28
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen -
BR-Drs. 742/13
Zu TOP 4
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)
- Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen -
BR-Drs. 740/13
Zustimmungsgesetz
Wesentlicher Inhalt:
Das Gesetz soll die Beibehaltung der bisherigen Investmentbesteuerung nach Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches sicherstellen. Zur Sicherung des sogenannten „pension asset poolings“, d.h. der Bündelung der betrieblichen Altersvorsorge in Konzernen, soll eine neue Rechtsform, die Investmentkommanditgesellschaft eingeführt werden. Dieses Instrument sichert die Zusammenführung der internationalen Anlagen zur Altersvorsorge unter deutscher Aufsicht. Zudem wird der FATCA-Akt („Foreign Account Tax Compliance Act“) umgesetzt, sodass die für die Ermittlung personenbezogener Daten, sowie ihre automatische Übermittlung an den anderen Vertragsstaat notwendigen Verfahren geregelt werden. Das Gesetz nimmt eine Neuregelung im Bilanzsteuerrecht vor. Unternehmen werden verpflichtet, zwingende steuerliche Bewertungsregelungen für Rückstellungen auch nach Übertragung der Verpflichtungen fortzuführen. Infolge einer geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in Fällen der Übernahme schuldrechtlicher Verpflichtungen (im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen) können sonst die „stillen Lasten“ steuermindernd geltend gemacht werden, was zu Steuerausfallrisiken im Umfang von insgesamt 20 bis 30 Milliarden Euro führt.
Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens der sofortigen Sachentscheidung zugestimmt und beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Darüber hinaus hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens die besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs festgestellt.
Zu TOP 8
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2001/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates
BR-Drs. 577/13
Wesentlicher Inhalt:
Mit dem Vorschlag sollen das geltende Verbraucherschutzrecht an die aktuelle Entwicklung bei Reisedienstleistungen angepasst werden, insbesondere um zu berücksichtigen, dass Urlaubsreisen zunehmend online im Internet gebucht und dabei auch die Leistungen verschiedener Anbieter kombiniert werden (sog. „Bausteinreisen“). Denn rechtlich unklar ist, inwieweit solche neue Kombinationen durch die geltende Richtlinie 90/314/EWG über Pauschalreisen noch gedeckt sind. Die wichtigsten Punkte des Kommissionsvorschlags sind:
1. Online-Buchungen und Bausteinreisen werden voll in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen;
2. die Vorschriften über Reisemängel werden präzisiert und ergänzt;
3. die Informationspflichten des Reiseveranstalters werden vereinfacht und aktualisiert;
4. Regeln zur Stornierung von Reisen werden aufgenommen, diejenigen zum Insolvenzschutz präzisiert.
Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss hatten dem Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme empfohlen, deren zentrale Forderung ist, das Verbraucherschutzniveau im europäischen Reiserecht nicht unter das deutsche Schutzniveau abzusenken, bzw. den Mitgliedstaaten das Recht zu lassen, national strengere Schutzvorschriften zu halten. Die Stellungnahme spricht sich in diesem Zusammenhang für eine möglichst weite Definition des Begriffs „Pauschalreise“ im Anwendungsbereich aus. Sie fordert einen stärkeren Verbraucherschutz hinsichtlich von Reisemängeln, Widerrufs- und Rücktrittsrechten, Preisminderung und Schadenersatzleistungen.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens eine Stellungnahme abgegeben.
Zu TOP 10
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten
BR-Drs. 603/13
Wesentlicher Inhalt:
Im April 2011 nahm die Kommission einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 an, der im Juni 2011 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Als wesentliche Pfeiler zur Integration der Roma stellt dieser EU- Rahmen dabei auf die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum ab. Zugleich verpflichtet er die Kommission, jährlich über die Fortschritte in den Mitgliedstaaten bei der Integration der Roma zu berichten. Trotz einiger festgestellter Fortschritte haben die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Integration der Roma an der Alltagssituation der meisten Roma nach Auffassung der Kommission bisher nur wenig geändert. Mit dem nun vorgelegten Vorschlag für Empfehlungen des Rates sollen die Mitgliedstaaten dazu angeregt werden, die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zur Integration der Roma zu erhöhen und die Umsetzung ihrer Roma-Strategien und integrierten Politikpakete voranzutreiben, um so die Lage der Roma auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sollen die Integration der Roma unter Berücksichtigung der Größe der Roma- Bevölkerung zu einem der zentralen Aspekte der nationalen Reformprogramme im Rahmen der Strategie Europa 2020 machen. Die Empfehlungen des Vorschlages erstrecken sich dabei speziell auf drei Bereiche:
- Zum einen enthält der Vorschlag gezielte spezifische Maßnahmen zur besseren Integration der Roma in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum. Diese Maßnahmen sind gestützt auf durch Erfahrungen in anderen Mitgliedstaaten gesammelte bewährte Praktiken. Die Mitgliedstaaten sollen in diesen Bereichen selbst ausreichende nationale und EU-Finanzmittel einsetzen und auch lokale Behörden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen bei deren Maßnahmen unterstützen.
- Ferner sollen die Mitgliedstaaten horizontale politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Vorurteilen, zum Schutz von Frauen und Kindern, zur Verringerung der Armut und der sozialen Inklusion ergreifen und die Gestaltungs- und Entscheidungsbefugnisse der Roma stärken. Gerade im Bereich der Antidiskriminierung sollen Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen zur Bewusstseinsbildung auf beiden Seiten über die Situation und Vorteile der Integration beitragen.
- Darüber hinaus werden Vorschläge für Strukturmaßnahmen, die eine enge Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Behörden, eine bessere Überwachung und Bewertung der Roma-Strategien bzw. integrierten Politikpakete und lokaler Aktionspläne sowie die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Stellen bei Integrationsmaßnahmen beinhalten, gemacht. Ebenfalls werden eine finanzielle und personelle Stärkung der nationalen Kontaktstelle und eine transnationale Zusammenarbeit angeregt.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten nach Veröffentlichung der Empfehlung des Rates die von ihnen ergriffenen Maßnahmen der Kommission mitteilen. Im Folgenden sollen die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich über die jeweils neu beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen berichten. Der Begriff „Roma“ dient hier - wie in anderen politischen Dokumenten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates - als Oberbegriff für Gruppen von Menschen mit mehr oder weniger ähnlichen kulturellen Besonderheiten, zum Beispiel Sinti, Fahrende, Kalé, Gens du voyage, egal ob sie sesshaft sind oder nicht.
Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfahlen dem Bundesrat Stellung zu nehmen. Der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Gesundheitsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfahlen Kenntnis zu nehmen.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens eine Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich teilt der Bundesrat die Einschätzung der Kommission, dass ein abgestimmtes Vorgehen auf EU-Ebene eine wertvolle Unterstützung sein kann, um zu verhindern, dass die Situation in den Mitgliedstaaten immer mehr auseinander driftet. Zugleich weist er aber darauf hin, dass nicht alle Handlungsfelder ein abgestimmtes Vorgehen verlangen. Der Bundesrat äußert sich äußerst besorgt über die häufig noch immer schwierigen Lebensbedingungen zahlreicher Roma, insbesondere in den mittelosteuropäischen Herkunftsländern und appelliert an die Institutionen der EU, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten konsequent und mit Nachdruck gegen Ausgrenzungen und Diskriminierungen von Roma in den Mitgliedstaaten vorzugehen und diese zur Bekämpfung solcher Ausgrenzungen und Diskriminierungen anzuhalten. Der Bundesrat weist zudem auf die Feststellung der Kommission hin, der zufolge die Bundesrepublik Deutschland beim Thema „Zugang zu Wohnraum einschließlich Sozialwohnungen“ den Vorgaben des EU-Rahmens nachgekommen ist sowie darauf, dass viele deutsche Städte mit einer weiter steigenden Zuwanderung von sozial benachteiligten Roma aus EU-Mitgliedstaaten, insbesondere aus Rumänien du Bulgarien, konfrontiert sind. Die Zuwanderung bedeute eine Herausforderung für die Länder und Kommunen. Auch können die Haushalte der Länder und Kommunen die daraus resultierenden Kosten allein nicht tragen. Darüber hinaus hat der Bundesrat gegen die Stimmen Niedersachsens das Ziel der Kommission begrüßt, mit ihrem Vorschlag über eine Ratsempfehlung die Politik der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der nationalen Strategien zur Einbeziehung der Roma zu unterstützen. Die Kommission reagiere mit diesem Vorschlag auf die bisher unzureichenden Bemühungen einiger Mitgliedstaaten, spezifische Maßnahmen für Roma zu ergreifen, um ihre von Diskriminierung, Armut und Benachteiligung geprägte Lebenssituation zu verbessern.
TOP 16
Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderem Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
BR-Drs. 615/13
Wesentlicher Inhalt:
Mit der Verordnung sollen die Vorgaben aus Artikel 11 der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und die Festlegungen im Anhang der Durchführungsrichtlinie 2012/52/EU mit Maßnahmen zur Erleichterung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten ärztlichen Verschreibungen in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Neuregelungen sollen auch für Verschreibungen aus anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und aus der Schweiz gelten. Es soll geregelt werden, dass (zahn-)ärztliche Verschreibungen aus den genannten Staaten Verschreibungen aus Deutschland gleichgestellt sein sollen, sofern diese den Erfordernissen einer innerstaatlich ausgestellten Verschreibung Rechnung tragen und folglich Elemente enthalten, die ihre Authentizität verifizieren und ihre Ausstellung durch eine berechtigte (zahn-)ärztliche Person nachweisen.
Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Gesundheitsausschuss empfahl dem Bundesrat, der Verordnung mit einer Maßgabe zuzustimmen. In Anlage 1 AMVV (Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln) soll der Stoff "Levonorgestrel" mit dem Zusatz versehen werden, dass Arzneimittel, die diesen Stoff enthalten, nicht der Verschreibungspflicht gemäß § 1 AMVV unterliegen, wenn diese zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirkender Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption zubereitet worden sind. Diese Regelung soll abweichend von der Änderungsverordnung im Übrigen erst am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Der Gesundheitsausschuss empfahl ferner, eine Entschließung zu fassen, mit der die Bundesregierung gebeten werden soll, unter früher Einbeziehung der Länder zu prüfen, wie sich die ausnahmsweise Nichtanerkennung von Verschreibungen aus den EU-Mitgliedstaaten, die ohne persönlichen Patientenkontakt ausgestellt werden, arzneimittel- oder apothekenrechtlich umsetzen lässt.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, der Verordnung mit Maßgabe zuzustimmen, und die Entschließung gefasst.
Zu TOP 26
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
- Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Hessen, Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern -
BR-Drs. 743/13
Zustimmungsgesetz
Wesentlicher Inhalt:
Die im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2,15 Milliarden Euro sind nahezu vollständig bewilligt und größtenteils auch bereits verausgabt (Stand 11. Oktober 2013: 99,64 Prozent der Mittel sind bewilligt und 88,7 Prozent der Mittel sind verausgabt.) Zudem kann davon ausgegangen werden, dass der Mittelabfluss bis um Ende des Jahres noch steigen wird. Die mit diesen Mitteln geschaffenen Plätze dienen damit, wie vorgesehen, der Umsetzung des Rechtsanspruchs für die ein- und zweijährigen Kinder ab dem 1. August 2013. Auch die seit Februar 2013 bereitgestellten Mittel des Investitionsprogramms 2013-2014 für weitere 30.000 Plätze sind bereits in erheblichem Maße bewilligt und befinden sich vor Ort in der Umsetzung. Nach Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für die Ein- und Zweijährigen zum 1. August 2013 sind die örtlichen und sozialräumlichen Bedarfslagen sichtbar geworden. Damit wird eine weitere bedarfs- und zielorientierte Feinsteuerung zwingend erforderlich. Insbesondere in den Ballungsgebieten bedarf es deshalb eines längeren Durchführungszeitraumes für im Rahmen des Investitionsprogramms 2013-2014 entstehende Bauten. Dies gilt auch für einzelne laufende Baumaßnahmen aus dem Investitionsprogramm 2008-2013, bei denen es aus unvorhersehbaren Gründen zu Bauzeitenverzögerungen gekommen ist. Um sicherzustellen, dass alle mit Mitteln der Investitionsprogramme des Bundes durchgeführten Baumaßnahmen in einem angemessenen Zeitraum abgeschlossen werden können und alle mit diesen Maßnahmen geschaffenen und dringend benötigten U3-Plätze in Betrieb gehen können, soll der bislang vorgesehene Durchführungszeitraum für einen Teil des den Ländern zugewiesenen Gesamtbetrages um jeweils ein Jahr beziehungsweise um eineinhalb Jahre verlängert werden. Der Gesetzentwurf trifft entsprechende Regelungen.
Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens der sofortigen Sachentscheidung zugestimmt und beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Darüber hinaus hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens die besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfs festgestellt.
Zu TOP 28
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
- Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen -
BR-Drs. 742/13
Wesentlicher Inhalt:
Ziel der Entschließung ist es, die Bundesregierung aufzufordern, einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilien (BImAG) vorzulegen, in dem geregelt wird, dass bei der Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Bundesländer und der betroffenen Kommunen gleichrangig zu berücksichtigen sind.
Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.
Behandlung im Plenum:
Niedersachsen ist der Entschließung beigetreten. Zur weiteren Beratung hat der Bundesrat die Entschließung federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie mitberatend an den Ausschuss für Finanzen und den Ausschuss für Innere Angelegenheiten überwiesen.
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