915. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2013
Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:
TOP 14
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor
Drucksache 677/13
TOP 15
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Geldmarktfonds
Drucksache 678/13
TOP 27
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
BR-Drs. 113/13
Zu TOP 14
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor
Drucksache 677/13
Wesentlicher Inhalt:
Die Mitteilung der Kommission nimmt unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Rates für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) das Problem der fehlenden Regulierung von Schattenbanken, d.h. aller nicht unter die Bankenregulierung fallenden Finanzakteure wie z.B. Geldmarkt-, private-equity- oder auch Hedgefonds, auf. Das übergeordnete Ziel besteht darin, bei der Finanzmarktregulierung alle Grauzonen zu beseitigen und die „Regulierung und Aufsicht auf alle systemrelevanten Finanzinstitute, Instrumente und Märkte auszudehnen“. Mit der Mitteilung will die Kommission ihren Fahrplan für die kommenden Monate vorstellen, der auf die Begrenzung von Risiken im nicht regulierten System, insbesondere systemischer Risiken, abzielt. Solche Risiken könnten vor allem durch Verflechtungen zwischen dem Schattenbanksektor und dem reguliertem Finanzsystem entstehen.
Behandlung in den Ausschüssen:
Die Ausschüsse für Finanzen und Wirtschaft empfahlen eine Stellungnahme, der sich der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union weitgehend anschloss. Die Stellungnahme begrüßt weitere Bemühungen zum Abbau von Regulierungs- und Aufsichtsdefiziten und fordert eine effektive, schlagkräftige Aufsicht. Die Ausschüsse für Finanzen und Wirtschaft sprachen sich - bei Enthaltung Niedersachsens im Finanzausschuss - auch bei Schattenbanken für Kapitalpuffer und ein dem Vorbild bei Spareinlagen vergleichbaren Einlagesicherungssystem aus. Im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union trat Niedersachsen diesen Forderungen nicht bei.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens eine Stellungnahme beschlossen. Die Forderung nach einem Einlagesicherungssystem fand mit den Stimmen Niedersachsens keine Mehrheit.
Zu TOP 15
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Geldmarktfonds
Drucksache 678/13
Wesentlicher Inhalt:
Geldmarktfonds sind eine wichtige kurzfristige Finanzierungsquelle für Staaten, Unternehmen und Finanzinstitute. 20 % aller kurzfristigen Schuldtitel, die von Staaten oder Unternehmen aufgelegt werden und 38 % aller kurzfristigen Schuldtitel des Bankensektors werden von Geldmarktfonds gehalten. Sie verwalten ein Vermögen von ca. 1 Billion Euro. Der Verordnungsvorschlag enthält allgemeine Bestimmungen zum Gegenstand und Anwendungsbereich der Vorschriften für Geldmarktfonds und über deren zulässige Anlagepolitik. Er regelt neben Aspekten des Risikomanagements und der Bewertung der Anlagen auch die Beaufsichtigung von Geldmarktfonds durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.
Behandlung in den Ausschüssen:
Der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Stellungnahmen der Ausschüsse für Finanzen und Wirtschaft zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen der Ausschüsse für Finanzen und Wirtschaft zielten neben der grundsätzlichen Befürwortung einer Regulierung der Geldmarktfonds insbesondere auf einen verstärkten Schutz von Kleinanlegern durch Einführung von Kapitalpuffern für alle Fonds und eines Einlagesicherungssystems. Zudem wurde die Forderung erhoben, Fonds mit festem Nettoinventarwert (sog. CNAVs) durch höhere als dreiprozentige Kapitalpuffer zu sichern, wenn nicht sogar eine zwangsweise Umwandlung oder ein Verbot durchsetzbar sei.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens eine Stellungnahme beschlossen. Die Forderung nach einem Einlagesicherungssystem fand mit den Stimmen Niedersachsens keine Mehrheit.
Zu TOP 27
Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
BR-Drs. 113/13
Wesentlicher Inhalt:
Die Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU vom 19. Mai 2010) ist in nationales Recht umzusetzen; der Deutsche Bundestag ist dieser Verpflichtung durch Beschluss des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) am 16. Mai 2013 mit Zustimmung des Bundesrates am 7. Juni 2013 (BR-Drucksache 398/13 (Beschluss)) nachgekommen. Auf dieser Ermäch-tigungsgrundlage soll mit der vorliegenden Änderungsverordnung die aktuell geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) geändert werden. Die wesentlichen Änderungen sind:
- die Anhebung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bei Neubauten im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Die Anhebung soll in zwei Schritten erfolgen: jeweils 2014 und 2016 soll der Jahresprimärenergiebedarf um 12,5% gesenkt werden.
- die Weiterentwicklung der Vorschriften über Energieausweise,
- die Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen,
- die Einführung von Stichprobenkontrollen bei Neubauten,
- die Schaffung von Grundlagen für ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen.
Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung sowie die mitberatenden Ausschüsse für Umwelt und für Wirtschaft empfahlen, zweiunddreißig Maßgaben zu beschließen, die überwiegend fachliche Änderungen in Einzelfragen betreffen. Der Umweltausschuss empfahl, den Betrieb solcher Heizkessel zu verbieten, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden; das Verbot sollte auch für Heizkessel gelten, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut und länger als dreißig Jahre betrieben wurden. Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfahl, Eigentümer bis zum 31. Dezember 2015 zur Dämmung der obersten Geschoßdecke zu verpflichten, um festgelegte Wärmedurchgangswerte einzuhalten. Ergänzend zu den Maßgaben empfahlen die beteiligten Ausschüsse, Entschließungen zu fassen, mit denen die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, Förderprogramme zur Gebäudesanierung besser finanziell auszustatten und zu verstetigen. Außerdem sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich gemeinsam mit den Ländern eine grundlegende Vereinfachung und Zusammenführung aller energiesparrechtlichen Vorschriften in einem Regelwerk bis spätestens 1. Januar 2017 umzusetzen.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens den empfohlenen Maßgaben weitgehend zugestimmt. Nicht zugestimmt hat der Bundesrat zwei Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses: Der Ausschuss hatte empfohlen, ein bestimmtes Berechungsverfahren anzuwenden, um entscheiden zu können, ob gewisse Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Gebäudekomponenten für einen Bauherrn eine „unbillige Härte darstellen. Ferner hatte der Ausschuss empfohlen, die energetischen Anforderungen für Neubauten erst zum 1. Januar 2016 in einem Schritt - nicht wie von der BReg. vorgeschlagen in zwei Schritten - umzusetzen. Auch Niedersachsen hat beide Empfehlungen abgelehnt. Die empfohlenen Entschließungen hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens gefasst.
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