913. Sitzung des Bundesrates am 16. August 2013
Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:
TOP 1
Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
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Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)
Wesentlicher Inhalt:
Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz) vom 15. Juli 2013 sieht die Errichtung eines Fonds „Aufbauhilfe“, als Sondervermögen des Bundes, vor. Damit wurde die Grundlage zur Gewährung finanzieller Mittel in Höhe von 8 Milliarden Euro zur wirksamen Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Sommer 2013 und zum Wiederaufbau der Infrastruktur geschaffen. Die hier gegenständliche Verordnung regelt die Verteilung und Verwendung der Mittel aus dem o.g. Gesetz, sowie dessen nähere Durchführung, insbesondere die Schadensermittlung nach einheitlichen Grundsätzen. Es werden zunächst 50 % der zur Verfügung stehenden Mittel nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30 % der Mittel können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden, wobei dem Stand der Schadensermittlung Rechnung getragen wird. Die Verteilung der restlichen Mittel wird in einer Bund-Länder-Vereinbarung entsprechend der Verteilung der ermittelten Gesamtschäden auf die vom Hochwasser betroffenen Länder festgelegt.
Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens der Verordnung zugestimmt.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs
Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
10117 Berlin
Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702