911. Sitzung des Bundesrates am 26. Juni 2013
Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:
TOP 1
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013)
BR-Drs. 523/13
in Verbindung mit
TOP 2
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
BR-Drs. 524/13
Zu TOP 1
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (Nachtragshaushaltsgesetz 2013)
BR-Drs. 523/13
Einspruchsgesetz
in Verbindung mit
Zu TOP 2
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
BR-Drs. 524/13
Zustimmungsgesetz
Wesentlicher Inhalt:
Mit den Gesetzentwürfen soll der Fonds „Aufbauhilfe“ mit einem Volumen von 8 Milliarden Euro eingerichtet werden. Der Bund trägt die Kosten der Wiederherstellung der Bundesverkehrswege in einer Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro allein. Die verbleibenden 6,5 Milliarden Euro tragen Bund und Länder je zur Hälfte, wobei der Bund einwilligte, den Fonds vorzufinanzieren. Im Nachtragshaushalt wird daher die Nettokreditaufnahme von 17,1 Milliarden Euro auf 25,1 Milliarden Euro in 2013 erhöht. Die Länder werden ihren Anteil über die kommenden 20 Jahre erst durch eine geringere Umsatzsteuerzuweisung und in der Folge durch Direktzahlungen erbringen. Das Aufbauhilfegesetz verschafft betroffenen Unternehmen zudem eine Erleichterung bei der Insolvenzantragspflicht. Grundsätzlich intakte Unternehmen sollen durch eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Zeit erhalten, sich nach dem Aufräumen wieder in wirtschaftlich geordnete Bahnen zu bringen. Weiter bewirkt das Aufbauhilfegesetz die Fortschreibung der Entflechtungsmittel auf dem bisherigen Niveau von insgesamt jährlich rund 2,6 Milliarden Euro bis in das Jahr 2019.
Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Behandlung im Plenum:
Zu TOP 1
Es wurde festgestellt, dass der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen hat.
Zu TOP 2
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens eine Stellungnahme in Form von drei Plenaranträgen beschlossen.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs
Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
10117 Berlin
Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702