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895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:


TOP 3
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzesbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
BR-Drs. 116/12

TOP 14
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
- Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen -
BR-Drs. 108/12

TOP 18
Entschließung des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
- Antrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein -
BR-Drs. 98/12

TOP 20
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
- Antrag der Länder Thüringen und Saarland -
BR-Drs. 870/11

TOP 23
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG)
BR-Drs. 92/12

TOP 58
Entschließung des Bundesrates zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates in der Gesetzgebung
- Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -
BR-Drs. 150/12

TOP 59
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Atomgesetzes - Ausstieg aus der Kernenergie konsequent vollziehen, Brennstoffanreicherung beenden
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
BR-Drs. 147/12

TOP 60
Entschließung des Bundesrates zu den mit der EEG-Novelle vorgesehenen Änderungen bei der Förderung des Solarstroms
- Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg -
BR-Drs. 151/12

TOP 61
Entschließung des Bundesrates zur Forderung gesetzgeberischer Initiativen betreffend die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
BR-Drs. 148/12

TOP 62
Entschließung des Bundesrates für ein konzeptionelles Vorgehen der Bundesregierung bei der Energiewende („Masterplan Energiewende“)
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
BR-Drs. 149/12

TOP 64
Entschließung des Bundesrates - Energiewende voranbringen: Investitionssicherheit, Planbarkeit und Kostendeckung der Photovoltaikförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichern
- Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -
BR-Drs. 152/12


Zu TOP 3
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzesbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
BR-Drs. 116/12

Wesentlicher Inhalt:
Durch das Gesetz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Kosten- und Abo-Fallen im Internet geschützt werden. Die sogenannte Buttonlösung führt dazu, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer Verbraucherin bzw. einem Verbraucher im Internet nur zustande kommt, wenn die Schaltfläche für die Bestellung (Button) mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen unmissverständlichen Formulierung beschriftet ist. Zugleich müssen Informationen über die wesentlichen Merkmale des Produkts, den Gesamtpreis, die Liefer- und Versandkosten sowie die Mindestlaufzeit unmittelbar oberhalb des Bestellbuttons klar und in hervorgehobener Weise abgebildet sein. Unseriöse Unternehmen verschleiern bisher durch die unklare und irreführende Gestaltung der Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet. Obwohl in diesen Fällen ein Vertrag mangels wirksamer Einigung über den Preis gar nicht zustande kommt, begleichen Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund des massiven Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen in der Regel die vermeintliche Forderung. Damit ist die EU-Verbraucherrichtlinie, die am 12.12.2011 in Kraft getreten war, in Deutsches Recht umgesetzt.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der Rechtsausschuss empfahl einstimmig, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat beschloss einstimmig, zu dem vom Deutschen Bundestag am 2. März 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.

Zu TOP 14
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
- Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen -
BR-Drs. 108/12

Wesentlicher Inhalt:
Der Gesetzentwurf sieht eine Überführung der von 1970 bis 2009 bei den Standesämtern geführten „weißen Karteikarten“ in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer vor. Mit den weißen Karteikarten ordneten die Geburtsstandesämter in diesem Zeitraum nichteheliche und einzeladoptierte Kinder ihren Eltern zu und sicherten im Erbfall ihre Beteiligung im Nachlassverfahren, indem sie nach dem Tod eines Elternteils von Amts wegen das Nachlassgericht informierten. Seit April 2010 ist die Rechtsgrundlage (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden vom 27.7.2000) für dieses funktionierende Benachrichtigungswesen weggefallen. Seither werden die Nachlassgerichte nicht mehr flächendeckend von Amts wegen informiert. Ca. 2,6 Millionen betroffene Kinder und ihre Elternteile vertrauen darauf, dass die auf den weißen Karteikarten gesammelten Informationen auch künftig ihrem Zweck entsprechend von Amts wegen erhalten werden. Durch die jetzt vorgeschlagene Überführung in das Zentrale Testamentsregister soll ein funktionierendes Benachrichtigungswesen wieder hergestellt werden. Stirbt ein Elternteil eines Kindes, benachrichtigt die Registerbehörde das zuständige Nachlassgericht. Die Überführung soll parallel zur Überführung der ebenfalls bei den Standesämtern befindlichen „gelben Karteikarten“ (Verwahrungsnachrichten über Testamente und Erbverträge) in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer durchgeführt werden, die ab Juli 2012 beginnt. Die zeitgleiche Überführung würde voraussichtlich 1.420.000 Euro Mehrkosten verursachen. Die Kosten für die manuelle Weiterbearbeitung der weißen Karteikarten durch rund 5.000 Standesämter und die individuellen Auskunftsersuchen der Nachlassgerichte wären deutlich höher. Seit 1. Januar 2009 werden Personenstandseinträge nichtehelicher Kinder mit denen der Eltern im Personenstandsregister verknüpft.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Rechtsausschuss empfahl, den Gesetzentwurf mit der Maßgabe einzubringen, in der Eingangsformel das Zustimmungserfordernis zu streichen. Der Ausschuss für Frauen und Jugend sowie der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahlen, den Gesetzentwurf unverändert einzubringen.

Behandlung im Plenum:
Das Plenum hat den Gesetzentwurf einstimmig mit Maßgabe in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Zu TOP 18
Entschließung des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
- Antrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein -
BR-Drs. 98/12

Wesentlicher Inhalt:
Deutschland ist die zweitgrößte Außenhandelsnation, verfügt über die drittgrößte Handelsflotte der Welt und wickelt rund 90% des internationalen Handels über Schiffe ab. Freie und sichere Seewege sind damit Lebensadern der deutschen Wirtschaft. Die Seesicherheit sieht sich allerdings vor allem am Horn von Afrika einer andauernden massiven Bedrohung durch die moderne Piraterie ausgesetzt. Schiffe deutscher Reedereien sind gegenwärtig weltweit am häufigsten von Piratenüberfällen betroffen. Als Küstenland hat Niedersachsen an der Bekämpfung der Piraterie ein ganz besonderes Interesse. Niedersachsen ist nach Hamburg der zweitgrößte maritime Standort Deutschlands. Hier sind 160 Reedereien ansässig. Erst vor wenigen Wochen wurde wieder ein Handelsschiff eines niedersächsischen Reeders vor der somalischen Küste von Seeräubern angegriffen. Sowohl die Bedrohungslage als auch die bisherigen Lösungsansätze zeigen, dass zum Schutz der Handelschifffahrt vor Piratenangriffen ein Gesamtkonzept erforderlich ist, das Gegenmaßnahmen der Reedereien, der privaten Sicherheitswirtschaft, der Bundespolizei und der Deutschen Marine sinnvoll miteinander verknüpft. Schon allein wegen der Reichweite der deutschen Staatsgewalt und der damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten stehen aus deutscher Sicht dabei deutschflaggige Schiffe im Vordergrund. Um zu verhindern, dass unzuverlässiges oder unzureichend ausgebildetes bewaffnetes Personal an Bord deutschflaggiger Handelschiffe eingesetzt wird, ist es einerseits sinnvoll, soweit möglich hoheitliche Schutzteams einzusetzen, andererseits den Einsatz privater Sicherheitsdienste nur dann zuzulassen, wenn diese ihre Eignung zuvor in einem besonderen Zertifizierungsverfahren unter Beweis gestellt haben. In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung gebeten, das für die Zertifizierung privater Sicherheitsdienste notwendige Gesetzgebungsverfahren zu initiieren. Ferner wird die Bundesregierung gebeten, in besonderen Gefährdungslagen eine individuelle Begleitung von Schiffen unter deutscher Flagge durch hoheitliche Sicherheitskräfte (Vessel Protection Detachments - VPD) zu gewährleisten und entsprechende Kräfte zur Verfügung zu stellen.

Behandlung in den Ausschüssen:
Der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfahlen, die Entschließung unverändert zu fassen. Dem gegenüber empfahl der federführende Innenausschuss dem Bundesrat, die Bundesregierung zu bitten, die Zuständigkeit für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in Pirateriefällen außerhalb deutscher Hoheitsgewässer beim Bundeskriminalamt bzw. bei der Bundespolizei zu bündeln. Für die Übertragung dieser Zuständigkeit sei eine gesetzliche Regelung erforderlich, die die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen solle.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat ist mit den Stimmen Niedersachsens der Empfehlung des Innenausschusses gefolgt und hat die Entschließung nach Maßgabe der vom Innenausschuss empfohlenen Änderung gefasst.

Zu TOP 20
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
- Antrag der Länder Thüringen und Saarland -
BR-Drs. 870/11

Wesentlicher Inhalt:
Angesichts der aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen will Thüringen die Bundesregierung auffordern,

  1. eine Preiserhöhungsbremse nach österreichischem Vorbild bundesgesetzlich zu regeln,
  2. die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber zu verpflichten, ihre aktuellen Preise für Benzin und Diesel in eine eigens hierfür zu schaffende Datenbank im Internet einzustellen,
  3. das befristete Verbot von so genannten Preis-Kosten-Scheren dauerhaft gesetzlich zu verankern und
  4. weitere geeignete Maßnahmen zu prüfen, die im Interesse eines fairen Wettbewerbs Transparenz bei den Kraftstoffpreisen schaffen.

Behandlung in den Ausschüssen:
Verbraucherschutz- und Wirtschaftsausschuss empfahlen dem Bundesrat, die Forderung Thüringens abzuwandeln. Übereinstimmend befürchten sie bei Einführung des österreichischen Modells, dass die Tankstellenbetreiber mit möglichst hohen Benzinpreisen starten, um anschließend über den Tag hinweg genug Spielraum für Preissenkungen zu haben. Außerdem habe die Preisbremse nicht zu den erhofften Preissenkungen geführt. Während der Verbraucherschutzausschuss empfahl, die Bundesregierung solle neben dem österreichischen Modell auch andere Alternativen prüfen, sprach sich der Wirtschaftsausschuss auf Vorschlag von Niedersachsen und Hessen für eine bundesgesetzliche Regelung nach west-australischem Vorbild aus. Die Tankstellenbetreiber müssen dort dem Handelsministerium bis 14 Uhr ihre Preise melden, die am Folgetag ab 6 Uhr für 24 Stunden gelten; die Preise werden im Internet veröffentlicht und lassen sich abfragen. Der Finanzausschuss hat von einer Empfehlung an den Bundesrat abgesehen.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat die Entschließung mit der Maßgabe gefasst, dass die Bundesregierung neben dem österreichischen Modell auch andere Alternativen prüfen soll. Außerdem soll die Bundesregierung eine Datenbank bei einer unabhängigen Stelle einrichten und betreiben, die die gemeldeten Kraftstoffpreise erfasst und im Internet veröffentlicht.

Zu TOP 23
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG)
BR-Drs. 92/12

Wesentlicher Inhalt:
Mit dem Gesetz soll ein weiterer Schritt zur Neuausrichtung der Streitkräfte nach der Aussetzung der Wehrpflicht und dem Umbau der Bundeswehr zu einer Freiwilligen-Armee vollzogen werden. Im Gesetzesentwurf wird der Personalüberhang vom Verteidigungsministerium mit 6.200 Berufssoldaten und mindestens 3.000 Beamten angegeben. Hauptziel des Begleitgesetzes ist ein sozialverträglicher Personalabbau. Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Vorrangig soll eine Weiterbeschäftigung des Personals angestrebt werden, das keine Aufgabe mehr in den neuen Strukturen der Bundeswehr findet. So sollen vor allem Beschäftigungsmöglichkeiten bei anderen Ressorts und anderen öffentlichen Arbeitgebern gefunden werden. Für den Fall, dass sich für einen Beschäftigten der Bundeswehr keine angemessene Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst realisieren lässt, stellt das Gesetz etwa Ausgleichszahlungen für Berufssoldaten in Aussicht sowie die Möglichkeit eines Vorruhestands. So sollen bis zu 2.170 Berufsoffiziere zwischen dem 40. und 52. Lebensjahr in den vorzeitigen Ruhestand gehen können. Sie würden für jedes Jahr, das sie vor der jeweils geltenden besonderen Altersgrenze ausscheiden, eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro und monatlich eine Versorgungsleistung in Höhe der bis dahin erworbenen Anwartschaften erhalten. Die Hinzuverdienstgrenzen für vorzeitig aus dem Dienst scheidende Soldaten und Beamte sollen angehoben werden, um eine angemessene Altersversorgung zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt ferner Änderungsbedarf in wehr- und beamtenrechtlichen Vorschriften, der sich aus der neuen Organisationsstruktur der Bundeswehr ergibt. So soll u. a. für Reservisten, die ehrenamtlich Verbindungs- und Führungsfunktionen im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit übernehmen, Rechtssicherheit durch ein neues Reservestatusgesetz geschaffen werden.

Behandlung in den Ausschüssen:
Die Ausschüsse für Verteidigung, Arbeit und Sozialpolitik, Frauen und Jugend sowie für Innere Angelegenheiten empfahlen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben. Der Finanzausschuss empfahl eine Stellungnahme, in der die Bundesregierung zu folgenden Maßnahmen aufgefordert werden soll: Aufstockung der Bundesmittel für das Städtebauförderungsprogramm um jährlich 50 Mio. Euro mit dem Förderschwerpunkt „Konversionen“ für die nächsten zehn Jahre. Anerkennung der bodenrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches, dass die Verkäufe der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten an die konversionsbetroffenen Gemeinden zum sanierungs- oder entwicklungsbeeinflussten Grundstückswert vorzunehmen sind. Ein Programm zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken an die Kommunen, wenn die Flächen nach Abschluss der Konversion dem Gemeinbedarf dienen.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat ist mit den Stimmen Niedersachsens inhaltlich der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt und hat im Sinne seiner Empfehlung Stellung genommen. Zusätzlich hat er gefordert, bestehende und ergänzende Bund-Länder-Förderprogramme aufzustocken.

Zu TOP 58
Entschließung des Bundesrates zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates in der Gesetzgebung
- Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -
BR-Drs. 150/12

Wesentlicher Inhalt:
Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, von ihr beschlossene Formulierungshilfen zukünftig nicht mehr als Gesetzentwürfe über die Regierungsfraktionen unmittelbar beim Bundestag einzubringen. Damit werde dem Bundesrat regelmäßig die Beratung im ersten Durchgang genommen. Art. 76 Abs. 2 Grundgesetz gebe aber vor, dass Gesetzentwürfe der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zuzuleiten seien. Auch die Dringlichkeit von Vorhaben könne verfassungsrechtliche und -politische Zweifel an diesem Vorgehen nicht beheben. Denn für solche Fälle sehe das Grundgesetz die Möglichkeit einer Fristverkürzung vor. Der Bundesrat habe sich bei der Behandlung entsprechender Anträge in der Vergangenheit grundsätzlich kooperativ gezeigt.

Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag zur Beratung federführend an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

Zu TOP 59
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Atomgesetzes - Ausstieg aus der Kernenergie konsequent vollziehen, Brennstoffanreicherung beenden
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
BR-Drs. 147/12

Wesentlicher Inhalt:
Im Wesentlichen hat der Antrag zwei Ansätze:

  1. Der im vergangenen Sommer beschlossene Atomausstieg und die rückgängig gemachte Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke werden nochmals begrüßt.
  2. Die Stilllegung aller Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs (außer denen für die inländische Entsorgung), speziell der Anlagen zur Brennelementeanreicherung, soll vorangetrieben werden.

Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag zur Beratung federführend an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten und den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Zu TOP 60
Entschließung des Bundesrates zu den mit der EEG-Novelle vorgesehenen Änderungen bei der Förderung des Solarstroms
- Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg -
BR-Drs. 151/12

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Wesentlicher Inhalt:
Zunächst wird auf die Notwendigkeit des schnellen Ausbaus Erneuerbarer Energien (EE) und auf die Technologieführerschaft Deutschlands in der Wind- und Photovoltaik-(PV-) branche hingewiesen. Das EEG und seine Funktionsfähigkeit als Markteinführungsinstrument werden gelobt. Es wird ein ganzheitliches Energiekonzept, das auch die Energieeffizienz einschließt, gefordert. Die mit der EEG-Novelle im Bundestag geplanten Kürzungen werden kritisiert und die Bundesregierung soll aufgefordert werden, inner- und außerhalb des EEG Anreize zur Stärkung der regenerativen Energiewirtschaft zu schaffen. Die Flexibilität zur Anpassung an die Marktentwicklung soll unter Wahrung des Vertrauensschutzes und der Planungs- und Investitionssicherheit erhalten bleiben (atmender Deckel). Zudem wird darauf hingewiesen, dass Überförderungen und übermäßige Belastungen der Verbraucher vermieden werden sollen. Außerdem sollen die im Entwurf der in den Bundestag eingebrachten EEG-Novelle vorgesehenen Verordnungsermächtigungen ersatzlos gestrichen werden, damit die Rechte des Bundesrates gewahrt bleiben. Die dort vorgesehenen „drastischen Kürzungen“, vor allem im PV-Bereich mit Hinweis auf den angespannten Markt, werden kritisiert und die Absenkung der Einspeisevergütung von 20 bis 29% abgelehnt. Das vorgesehene Marktintegrationsmodell wird als weiteres unverhältnismäßiges Instrument zur Absenkung des Förderniveaus ebenfalls abgelehnt. Es wird vorgeschlagen, vor allem für kleinere PV-Anlagen praxisgerechtere Anreize zu schaffen. Die Gleichstellung von Dachanlagen im Außenbereich mit Freiflächenanlagen ist den Antragstellern zu undifferenziert und wird daher als ungerecht betrachtet. Auch wird die Deckelung der PV-Zubaukapazitäten als Bedrohung für den deutschen PV-Markt als Gefahr für die Ausbauziele der Energiewende gesehen. Die unzureichenden Einspeisekapazitäten (Netzausbau) werden kritisiert und Maßnahmen zur Behebung des Mangels ebenso gefordert wie Anreize für dezentrale Speichersysteme. Formell wird kritisiert, dass das Gesetzgebungsverfahren übereilt sei, eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Länder notwendig und die Übergangsfristen aus Vertrauensschutzgründen nicht ausreichend seien.

Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag zur Beratung federführend dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie an den Rechtsausschuss und den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Minister Dr. Stefan Birkner hat im Plenum das Wort genommen.

Zu TOP 61
Entschließung des Bundesrates zur Forderung gesetzgeberischer Initiativen betreffend die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
BR-Drs. 148/12

Wesentlicher Inhalt:
Der Antrag ist darauf ausgerichtet, das Augenmerk bei der Energiewende stärker auf Energieeffizienz zu richten. Es wird kritisiert, dass die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) und den Netzausbau priorisiere. Die Energieeffizienz müsse jedoch gleiche Priorität genießen, da die Reduzierung von Energieverbrauch starken Einfluss auf die Notwendigkeit des Ausbaus von EE und Netzen habe. Dabei sollen nicht nur die im Vermittlungsausschuss befindliche energetische Gebäudesanierung, sondern auch Potentiale im Strombereich angesprochen werden. Gefordert wird ein Gesamtkonzept für Deutschland zur Energieeffizienz. Gefordert wird auch ein stärkerer Einsatz der Bundesregierung bezüglich Art. 6 EU-Effizienzrichtlinie. Die Erhöhung der Energieeffizienz soll national und international stärker in den Fokus rücken. Hierfür soll die Bundesregierung ein Konzept mit verbindlicher Zielfestlegung für nachprüfbare Energieeinsparungen und -effizienzsteigerungen vorlegen. Dabei soll eine „hohe Umsetzungs-Flexibilität“ konkretisiert werden. Die energetische Gebäudesanierung soll in den Mittelpunkt der Energieeffizienzmaßnahmen rücken und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Über Energieeffizienz soll die Netzstabilität erhöht, das Volumen des notwendigen Netzausbaus reduziert und der Ressourcenverbrauch für konventionelle Energieerzeugung verringert werden. Damit sollen Einsparpotentiale bei den Energiekosten für alle Verbrauchergruppen erschlossen werden. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes soll ein Energieeffizienz-Fonds als Basis eines Anreizsystems eingerichtet werden, der zentral verwaltet, aber regierungs- und unternehmensunabhängig organisiert werden soll. Außerdem soll geprüft werden, ob über einen „Effizienzzertifikatehandel“ ein marktwirtschaftlicher Ausgleich erfolgen könnte. Die Länder sollen frühzeitig an der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes beteiligt werden, zum Beispiel über eine einzurichtende Plattform „Forum Energieeffizienz“.

Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag zur Beratung federführend dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung zugewiesen.

Zu TOP 62
Entschließung des Bundesrates für ein konzeptionelles Vorgehen der Bundesregierung bei der Energiewende („Masterplan Energiewende“)
- Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
BR-Drs. 149/12

Wesentlicher Inhalt:
Das Antrag stellende Land fordert einen mit den Ländern gemeinsam erarbeiteten „Masterplan Energiewende“. In diesem Zusammenhang soll der Bundesrat feststellen, dass die Bundesregierung kein Gesamtkonzept habe, sondern nur Einzelaspekte aufgreife. Mangels eines schlüssigen Energiekonzepts werde die Energiewende durch die Bundesregierung verzögert und würden Unsicherheiten geschürt, was zur Schwächung des Wirtschaftsstandortes Deutschland führe. Abschließend soll die Bundesregierung aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern einen „Masterplan Energiewende“ mit allen Aspekten der Energieversorgung und Energieeffizienz zu erstellen sowie mit den Ländern ein Monitoring zu konzipieren und durchzuführen.

Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat den Entschließungsantrag zur Beratung federführend dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zugewiesen. Minister Dr. Stefan Birkner hat im Bundesrat das Wort genommen.

Zu TOP 64
Entschließung des Bundesrates - Energiewende voranbringen: Investitionssicherheit, Planbarkeit und Kostendeckung der Photovoltaikförderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichern
- Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -
BR-Drs. 152/12

Der TOP wurde gemeinsam mit TOP 60 aufgerufen

Wesentlicher Inhalt:
Im Zuge der Novellierung des EEG sollen folgende Forderungen aufgestellt werden:

  1. Der Erhalt des „Atmenden Deckels“ zur Sicherung eines kontinuierlichen Ausbaus von einem Zielkorridor, der nicht unter dem bisherigen von 3,5 Gigawatt liegen soll, soll sichergestellt werden.
  2. Eine Absenkung der Fördermittel von 20-30% wird kritisch gesehen, wenn auch „in begrenztem Maße“ Potentiale zur Reduktion über die in der aktuell gültigen Fassung des EEG zurzeit vorgesehene Degression hinaus gesehen werden. Besonders kritisch werden das Marktintegrationsmodell, monatliche Degressionsschritte, die Einführung neuer Größenklassen für die Vergütungssätze, die Verschlechterung des Status von Dachanlagen im Außenbereich sowie Größenbeschränkungen bei Freiflächenanlagen gesehen.
  3. Kurzfristige oder rückwirkende Kürzungen der EEG-Vergütungen sollen aus Vertrauensschutzgründen abgelehnt, zudem ausreichende Übergangsregelungen für zusätzliche Kürzungen gefordert werden.
  4. Verordnungsermächtigungen zur Änderung von EEG-Vergütungen ohne Beteiligung von Bundesrat und Bundestag sollen abgelehnt werden.
  5. Internationaler Wettbewerb und Preisdruck werden als Bedrohung für Kompetenz und Innovation in Deutschland in der Photovoltaik gesehen. Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu erhalten. Vorgeschlagen wird die Prüfung einer Quote für in der EU hergestellte Produkte und dezentrale Speicherkapazitäten für die Erhöhung des Eigenverbrauchs mit dem Ziel der Stabilisierung der Netze.

Behandlung in den Ausschüssen:
Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefunden. Von den antragstellenden Ländern wurde die sofortige Sachentscheidung beantragt.

Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsen die sofortige Entscheidung in der Sache abgelehnt. Der Entschließungsantrag wurde zur Beratung federführend dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen. Minister Dr. Stefan Birkner hat im Bundesrat das Wort genommen.

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
10117 Berlin
Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702

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