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863. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2009

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:


TOP 5
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
BR-Drs. 748/09

TOP 10
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken
BR-Drs. 736/09

In Verbindung mit

TOP 11
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank
BR-Drs. 737/09

In Verbindung mit

TOP 12
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde
BR-Drs. 738/09

In Verbindung mit

TOP 13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
BR-Drs. 739/09

In Verbindung mit

TOP 14
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde
BR-Drs. 740/09

Zu TOP 5
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
BR-Drs. 748/09

Wesentlicher Inhalt:

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Kommunen für Unterkunft und Heizung der SGB II-Bezieher. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kommunen um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden.
Die Höhe der Bundesbeteiligung ergibt sich ab dem Jahr 2008 nach Maßgabe der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften. Wenn sich diese Zahl um mehr als 0,5 Prozent verändert, muss die Bundesbeteiligung angepasst werden.
Der nicht zustimmungsbedürftige Gesetzentwurf der Bundesregierung will die Bundesbeteiligung für das Jahr 2010 festlegen. Es ist beabsichtigt, die Bundesbeteiligung gegenüber dem Jahr 2009 zu reduzieren - im Bundesdurchschnitt von 26 Prozent auf 23,6 Prozent. Für Niedersachsen verändert sich die Beteiligung von 25,4 Prozent auf 23,0 Prozent. Auch für 2010 bleibt es bei einer Sonderquote für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Behandlung in den Ausschüssen:

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung solle aufgefordert werden, in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Änderung der Anpassungsformel für die Höhe der Bundesbeteiligung vorzunehmen. Die Bundesbeteiligung solle entsprechend der Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben für Unterkunft und Heizung und nicht entsprechend der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften berechnet werden.
Außerdem solle bei der Berechnung der Höhe der Bundesbeteiligung auf die Quoten im Jahr 2007 abgestellt werden.
Der Finanzausschuss empfahl, keine Einwendungen zu erheben.

Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens im Sinne der Ausschussempfehlungen Stellung genommen. Plenaranträge kamen nicht zur Abstimmung.

Zu TOP 10
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gemeinschaftliche Finanzaufsicht auf Makroebene und zur Einsetzung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken
BR-Drs. 736/09

In Verbindung mit

Zu TOP 11
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken auf die Europäische Zentralbank
BR-Drs. 737/09

In Verbindung mit

Zu TOP 12
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde
BR-Drs. 738/09

In Verbindung mit

Zu TOP 13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
BR-Drs. 739/09

In Verbindung mit

Zu TOP 14
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde
BR-Drs. 740/09

Wesentlicher Inhalt:

Als Reaktion auf die aktuelle Finanzmarktkrise ist es Ziel der Verordnungsvorschläge, die europäische Finanzaufsicht zu verbessern, um einen stabilen und einheitlichen Europäischen Finanzmarkt zu gewährleisten. Das frühzeitige Erkennen von Risiken für die Finanzstabilität und eine Intensivierung der Zusammenarbeit von nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden stehen dabei im Mittelpunkt. Die Vorschläge basieren auf Empfehlungen der von der Europäischen Kommission eingesetzten Expertengruppe unter der Leitung von Jacques de Larosière.

Das System der Europäischen Finanzdienstleistungsaufsicht soll künftig auf drei Ebenen erfolgen:

  • Zur Überwachung der Finanzsysteme auf Makroebene ist die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) beabsichtigt. Er besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Zur Ermittlung von Stabilitätsrisiken und zur Durchführung von Risikoanalysen auf europäischer Ebene sammelt er alle erforderlichen Daten aus den Mitgliedsstaaten und wertet diese aus. Im Bedarfsfall spricht er Warnungen und Empfehlungen aus, deren Nichtbefolgung hinreichend begründet werden muss. Die Europäische Zentralbank soll zur Erfüllung der Aufgaben das Sekretariat des Ausschusses und damit die finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen.
  • Auf Ebene der Europäischen Finanzaufsicht soll ein europäisches Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervisors - ESFS) eingerichtet werden, in dem die nationalen Aufsichtsbehörden im Netzverbund mit den neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities - ESAs) zusammenarbeiten. Die ESAs gliedern sich in drei Aufsichten:
  • Aufsicht für Banken (European Banking Authority - EBA) mit Sitz in London
  • Aufsicht für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions- Authority - EIOPA) mit Sitz in Frankfurt am Main
  • Aufsicht für den Wertpapierhandel (European Securities and Markets Authorities - ESMA) mit Sitz in Paris

Zu deren wesentlichen Aufgaben gehören:

  • Entwicklung technischer Standards für europaweite Aufsichtsregeln

  • Überwachung und Sanktionierung der Einhaltung harmonisierter Vorschriften
  • Erlass geeigneter Maßnahmen in Krisenfällen zur Erhaltung der Funktionsweise
  • und Stabilität des europäischen Finanzsystems

Die ESAs besitzen eigene Rechtspersönlichkeit und können verbindliche Entscheidungen treffen. Sollten Entscheidungen die haushaltspolitischen Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten beeinträchtigen, ist ein Widerspruchsrecht vorgesehen, über dass bei Nichteinigung der ECOFIN-Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden soll. In Krisenfällen und bei Überwachung der Einhaltung gemeinsamer Vorschriften sollen die ESAs auch Maßnahmen direkt gegen einzelne Finanzinstitute erlassen können.

  • Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen auf Mikroebene künftig zunehmend auf der Grundlage europäisch festgelegter Standards tätig werden.

Behandlung in den Ausschüssen:

Der federführende Finanzausschuss, der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfahlen eine Stellungnahme zu den Verordnungsvorschlägen. Darin befürworteten die beteiligten Ausschüsse grundsätzlich die beabsichtigte Reform der Finanzmarktaufsicht auf europäischer Ebene. Kritisch würdigten sie dagegen die Weisungsrechte der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden und das Verfahren bei Auswirkungen auf haushaltpolitische Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten. Bedenken wurden zudem gegen das vorgesehene direkte Weisungsrecht gegenüber einzelnen Finanzinstituten sowie die Setzung technischer Standards ohne Beteiligung des Rates und des Europäischen Parlaments erhoben.

Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, zu den Verordnungsvorschlägen Stellung zu nehmen.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2010

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