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855. Sitzung des Bundesrates am 20. Februar 2009

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:


TOP 1a)
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (GG) (Artikel 106, 106b, 107, 108)
BR-Drs. 118/09

TOP 1b)
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
(Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz - KraftStÄndG)
BR-Drs. 119/09


TOP 2
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
BR-Drs. 120/09


TOP 3
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
BR-Drs. 121/09







Zu TOP 1a)
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (GG) (Artikel 106, 106b, 107, 108)
BR-Drs. 118/09


Wesentlicher Inhalt:

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die erforderlichen Verfassungsänderungen umzusetzen, damit zum 1. Juli 2009 die Ertragshoheit und die Verwaltungskompetenz für die Kfz-Steuer, die gegenwärtig den Ländern zustehen, auf den Bund übergehen können. Damit soll der Bund in die Lage versetzt werden, diese Steuer künftig zustimmungsfrei zu gestalten und ein einheitliches Konzept der Mobilitätsbesteuerung zu entwickeln. Für den Verlust der Ertragshoheit sollen die Länder eine verfassungsrechtlich abgesicherte dauerhafte finanzielle Kompensation in Höhe von jährlich 8,84 Mrd. Euro als Festbetrag erhalten, die in einem Ausführungsgesetz zum neuen Art. 106b GG festgelegt wird. Da der Bund für die Verwaltung der Kfz-Steuer eigene Verwaltungsstrukturen erst aufbauen muss, sollen die Landesfinanzbehörden im Wege einer sog. Organleihe die Verwaltung für den Bund für längstens fünf Jahre wahrnehmen. Für die anfallenden Verwaltungskosten erhalten die Länder jährlich eine Erstattung von 170 Mio. Euro.


Behandlung in den Ausschüssen:

Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahlen dem Bundesrat, dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Finanzausschuss empfahl im Hinblick auf seine Empfehlung zur Beratung über die Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und anderer Gesetze (TOP 1b), die die Anrufung des Vermittlungsausschusses vorsieht, einstimmig die Beratung der Vorlage zu vertagen.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.



Zu TOP 1b)
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
(Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz - KraftStÄndG)
BR-Drs. 119/09



Wesentlicher Inhalt:

Mit dem Gesetzentwurf soll die Kraftfahrzeugsteuer von der bisherigen Hubraum- und Schadstoffemissionsbesteuerung vorrangig auf eine Besteuerung nach dem Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) umgestellt werden. Gleichzeitig soll die den Ländern zustehende Ertragshoheit und Verwaltungskompetenz auf den Bund übertragen werden.

Die Umgestaltung der Kfz-Steuer, die für alle ab dem 1. Juli 2009 neu zugelassenen PKW gilt, weist folgende Eckpunkte auf:

- An den EU-Zielvorgaben orientierter CO2-Ausstoß für PKW, der steuerfrei bleibt
(bis 2011: 120 g/km, 2012 bis 2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/km)
- Linearer Steuertarif, der jedes Gramm darüber hinaus gleich belastet (2 Euro je g/km)
- Hubraumbezogener Sockelbetrag (zur Stabilisierung des Steueraufkommens),
abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße des Kfz (2 Euro bei Benzinmotoren und
9,50 Euro bei Dieselmotoren je angefangene 100 ccm)
- Befristete Steuerbefreiung für Pkw mit Dieselmotoren, die vorzeitig die
Abgasvorschrift Euro 6 erfüllen i. H. v. max. 150 Euro. Dies gilt bei erstmaliger
Zulassung vom 1.Juli 2009 bis 31. Dezember 2013.

Die Länder sollen für den Übergang der Ertragshoheit der Kfz-Steuer auf den Bund einen finanziellen Ausgleich i. H. v. jährlich 8,842 Mrd. Euro als Festbetrag erhalten. Die Verwaltung der Kfz-Steuer soll durch die Länder im Wege der Organleihe zeitlich befristet wahrgenommen werden (jährliche Ausgleichszahlung hierfür i. H. v. 170 Mio. Euro). Nicht zuletzt soll die Länderbeteiligung am Aufkommen der Lkw-Maut i. H. v. jährlich 150 Mio. Euro aufgehoben werden (dieser Betrag diente der Kompensation von Steuerausfällen anlässlich der Senkung der Kfz-Steuer zur Mautharmonisierung zum 1. September 2007).


Behandlung in den Ausschüssen:

Der federführende Finanzausschuss empfahl mit großer Mehrheit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, da die finanzielle Kompensation der Länder für die Übertragung der Ertragshoheit auf den Bund um etwa 205 Mio. Euro zu niedrig bemessen sei. Die Ausgleichszahlung berücksichtige nicht den vorübergehenden Steuerausfall von ca. 55 Mio. Euro aufgrund der im Konjunkturpaket I enthaltenen Kfz-Steuerbefreiungen. Zudem sei die Streichung der Mautbeteiligung der Länder nicht berechtigt, da die Zahlung einen Ausgleich von Mindereinnahmen der Länder darstelle und von einer Übertragung der Kfz-Steuer unberührt zu bleiben habe. Der Verkehrsausschuss empfahl im Umfrageverfahren dem Gesetzentwurf zuzustimmen.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, den Vermittlungsausschuss aus den vom Finanzausschuss empfohlenen Gründen anzurufen. Dem Plenarantrag Bayerns wurde ebenfalls mit dem Ziel der Anrufung des Vermittlungsausschusses aus einem weiteren Grund mit den Stimmen Niedersachsens zugestimmt. Der Plenarantrag sieht als weiteren Anrufungsgrund auch das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates bei einer künftigen Regelung der Mauthöhe vor.

Der Vermittlungsausschuss tagt am 4. März 2009.



Zu TOP 2
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
BR-Drs. 120/09



Wesentlicher Inhalt:

Mit dem Gesetzentwurf werden die Maßnahmen des Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland umgesetzt. Ziel ist es, die Leistungsbereitschaft und Zuversicht der Menschen zu stärken und Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Innovationen und bessere soziale Infrastrukturen zu legen. Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

- Anhebung des Grundfreibetrages um 170 Euro auf 7.834 Euro zum 1. Januar 2009
und zum 1. Januar 2010 um weitere 170 Euro auf dann 8.004 Euro
- Anhebung der Tarifeckwerte (Progressionsverlauf) um 400 Euro zum 1. Januar 2009
und zum 1. Januar 2010 um weitere 330 Euro
- Absenkung des Eingangssteuersatzes bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar
2009 von 15 % auf 14 %
- Einmalzahlung von 100 Euro je Kind (Kinderbonus) an alle Kindergeldberechtigten
für das Jahr 2009
- Erhöhung der Regelsätze für Kinder von 6 bis 13 Jahren von derzeit 60 % auf 70 %
der Regelleistung bei Bezug von Sozialhilfe und Hartz IV Leistungen für
Arbeitssuchende
- Senkung des Beitragsatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Juli
2009 um 0,6 Beitragspunkte auf 14,9 %
- Erstattung von 50 % der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber bei Kurzarbeit
in den Jahren 2009 und 2010 durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Bei
Qualifizierungsmaßnahmen während der Zeit der Kurzarbeit, werden ihm die
Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers voll erstattet.
- Übernahme der vollständigen Finanzierung bei neu geförderten Umschulungen zu
Alten- und Krankenpflegern durch die BA
- Errichtung des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" durch
Bereitstellung von 16,9 Mrd. Euro zur Stärkung von Forschung und Konjunktur, davon
- 4 Mrd. Euro für Investitionen des Bundes
- 10 Mrd. Euro Finanzhilfen des Bundes für zusätzliche Zukunftsinvestitionen
der Kommunen und Länder in Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur
- 900 Mio. Euro zur Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms
Mittelstand
- 500 Mio. Euro zur Förderung der Forschung im Bereich Mobilität
- 1,5 Mrd. Euro zur Stärkung der PKW-Nachfrage (sog. Abwrackprämie)


Behandlung in den Ausschüssen:

Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfahlen mit großer Mehrheit dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Finanzausschuss fasste darüber hinaus mit großer Mehrheit eine Entschließung und wies auf die Notwendigkeit einer Gesetzeskorrektur hin. Sie bezieht sich auf die im Gesetzentwurf geforderte "Zusätzlichkeit" von Investitionen bei der Verwendung der Finanzhilfen, die der Bund den Ländern und Kommunen gewährt. Neben Umsetzungsproblemen bei einer gesetzeskonformen Verwaltung der Mittel sehen die Länder nicht kalkulierbare Haftungsrisiken gegenüber dem Bund. Das im Gesetzentwurf verankerte Prüfungsrecht des Bundesrechungshofes verletze zudem die verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsgrenzen des Bundes.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, dem Gesetz zuzustimmen und die Entschließung zu fassen. Ein von Niedersachsen gestellter Entschließungsantrag, der weitere steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fordert, wurde ebenfalls mehrheitlich mit den Stimmen der Länder, in denen die FDP eine Koalition mit der CDU bzw. CSU bildet sowie dem Saarland und Thüringen beschlossen.

Minister Dr. Rösler hat im Plenum in der verbundenen Debatte zu TOP 1 bis TOP 3 das Wort ergriffen. In seiner Rede setzte er sich kritisch mit den einzelnen Maßnahmen des Gesetzentwurfs auseinander. Er betonte, dass die steuerlichen Entlastungen für die Menschen zu gering seien, um nachhaltige Effekte für eine Konsumbelebung zu erzeugen und forderte weitere spürbare Steuersenkungen. Zudem mangele es dem Gesetzentwurf an Maßnahmen zur Stärkung der Exportwirtschaft.



Zu TOP 3
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
BR-Drs. 121/09



Wesentlicher Inhalt:

Mit dem Gesetzentwurf werden für das laufende Haushaltsjahr die Voraussetzungen zur Umsetzung eines Teils des von der Bundesregierung am 14. Januar 2009 beschlossenen Maßnahmepakets zur Bekämpfung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise auf Bundesebene geschaffen, soweit sie nicht unmittelbar aus dem zu errichtenden Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" finanziert (ca. 17 Mrd. Euro) werden. Zur Sicherung der Kreditversorgung deutscher Unternehmen enthält der Gesetzentwurf eine Ermächtigung zur Erhöhung des Gewährleistungs- und Bürgschaftsrahmens um rund 110,5 Mrd. Euro. Gleichzeitig werden im Nachtragshaushalt 2009 bereits feststehende Belastungen bei den Steuereinnahmen und dem Arbeitsmarkt abgebildet. Konjunkturbedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben sollen nicht durch Einsparungen aufgefangen, sondern mit zusätzlicher Kreditaufnahme ausgeglichen werden, um eine Verschärfung der Konjunkturschwäche zu vermeiden.

Im Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2009 schlägt sich auch die Reform der Kfz-Steuer zum 1. Juli 2009 in einer Anpassung der Steuereinnahmen sowie der erstmaligen Erstattung der Verwaltungskosten von jährlich 170 Mio. Euro (Anteil 2009: 85 Mio. Euro) an die Länder nieder, die die Kfz-Steuer vorübergehend für den Bund im Wege der Organleihe erheben werden.

Die im Haushaltsentwurf veranschlagte Nettokreditaufnahme beläuft sich nun auf 36,8 Mrd. Euro (bisher: 18,5 Mrd. Euro). Damit werden die im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen um rd. 8,1 Mrd. Euro überschritten. Die Regelgrenze des Art. 115 Grundgesetz wird damit verletzt. Die Bundesregierung verweist in der Gesetzesbegründung darauf, dass eine ernsthafte und nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts infolge der globalen Finanzmarktkrise und des abrupten Einbruchs der Weltkonjunktur vorliege. Die aktuellen Wirtschaftsdaten zeigten, dass sich Deutschland in einer Rezession befinde.


Behandlung in den Ausschüssen:

Der federführende Finanzausschuss empfahl zu dem Gesetz einstimmig, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat einstimmig beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.



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