Niedersachsen klar Logo

838. Sitzung des Bundesrates am 9. November 2007

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:


TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
- Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern, Saarland, Sachsen -

BR-Drs. 656/07

TOP 10
Entwurf eines Dritten zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
BR-Drs. 713/07

TOP 20
Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
BR-Drs. 672/07

TOP 37
Entschließung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz
- Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern -

BR-Drs. 764/07

TOP 38
Entschließung des Bundesrates
"Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten"
- Antrag der Länder Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg -

BR-Drs. 768/07

TOP 40
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
BR-Drs. 759/07



Zu TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
- Antrag der Länder Niedersachsen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern, Saarland, Sachsen -

BR-Drs. 656/07


Wesentlicher Inhalt:

Auf Initiative Niedersachsens soll die Stellung des Opfers im Strafprozess verbessert werden.

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass sich die Opfer von Straftaten als Nebenkläger in einem Strafprozess auch durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen können. Die Fälle, in denen die anwaltliche Prozessvertretung kostenlos ist, sind in der Strafprozessordnung auf einige besonders schwerwiegende Fälle gesetzlich begrenzt. Es handelt sich um Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, versuchten Totschlag und Mord oder Verbrechen des Menschenhandels.

Die Antrag stellenden Länder sind der Meinung, dass Opfer einer schweren Körperverletzung, eines erpresserischen Menschenraubes oder einer Geiselnahme ebenfalls lebenslang von Traumatisierungen oder Verletzungsfolgen gezeichnet sein können. In diesen Fällen bedeutet die anwaltliche Vertretung des Opfers stets ein wirtschaftliches Risiko, da die Kosten nur selten von den Straftätern zurückerlangt werden können. Die kostenlose Rechtsberatung soll sich aus diesem Grund auch auf diese weiteren Straftatbestände erstrecken.


Behandlung in den Ausschüssen:

Der mit dem Gesetzentwurf befasste Rechtsausschuss empfahl einstimmig die unveränderte Einbringung.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens die Einbringung des Gesetzentwurfes beschlossen.



Zu TOP 10
Entwurf eines Dritten zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
BR-Drs. 713/07


Wesentlicher Inhalt:

Im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist den Kommunen eine dauerhafte Entlastung von insgesamt 2,5 Mrd. Euro jährlich zugesagt worden. Um diese Entlastung sicherzustellen, beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung von SGB II-Beziehern.

Die Höhe dieser Bundesbeteiligung wurde für die Jahre 2005 und 2006 auf jeweils 29,1 % festgesetzt. Für das Jahr 2007 hatte der Bund eine Beteiligung von 4,3 Mrd. Euro zugestanden. Dies entsprach einem Bundesdurchschnitt von 31,8 %.

Für die Jahre von 2008 bis 2010 soll die Höhe der Bundesbeteiligung nach einer gesetzlich verankerten Anpassungsformel berechnet und durch Bundesgesetz festgelegt werden. Die Höhe der Beteiligung des Bundes orientiert sich maßgeblich an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt die Absicht, die Beteiligung des Bundes für das Jahr 2008 zu regeln. Der Gesetzentwurf strebt eine durchschnittliche Beteiligung von 29,2 % an. Dies bedeutet eine Reduzierung der Leistungen gegenüber dem Jahr 2007 um 2,6 Prozentpunkte bzw. 0,4 Mrd. Euro. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass sich die jahresdurchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften in dem zugrundezulegenden Zeitraum um 3,7 Prozent, d.h. von rd. 3,98 auf rd. 3,83 Millionen, verringert habe.


Behandlung in den Ausschüssen:

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahlen dem Bundesrat, Stellung zu nehmen. Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung hatte von einer Empfehlung an das Plenum abgesehen.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens Stellung genommen.

In der Stellungnahme wird die Absicht des Gesetzentwurfs, die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2008 zu regeln, grundsätzlich begrüßt. Es wird aber kritisiert, dass die angenommene Wechselwirkung zwischen der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Entwicklung der Kosten nicht eingetreten ist. Trotz sinkender Zahl der Bedarfsgemeinschaften seien die Ausgaben nicht rückläufig, sondern hätten noch zugenommen.

In seiner Stellungnahme vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass sich die Anpassungsformel an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und nicht an der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften orientieren muss. Der Bundesrat fordert eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfs, d.h. eine Änderung der Anpassungsformel und der hieraus errechneten Quote für das Jahr 2008.



Zu TOP 20
Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
BR-Drs. 672/07


Wesentlicher Inhalt:

Die Bundesregierung hat bereits im Jahre 1999 den ersten Aktionsplan vorgelegt, mit dem ein Gesamtkonzept mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabredet und umgesetzt wurde (z.B. durch das Gewaltschutzgesetz). Mit dem Aktionsplan II sollen nunmehr Fragestellungen und Herausforderungen aufgriffen werden, die sich insbesondere aus der Studie "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland" ergeben. Er orientiert sich an der Struktur des Aktionsplans I und bündelt Maßnahmen der Bundesregierung gegen alle Formen von Gewalt in den Bereichen:
- Prävention
- Rechtsetzung durch den Bund
- Hilfesystem zur Unterstützung und Beratung gewaltbetroffener Frauen
- Bundesweite Vernetzung im Hilfesystem
- Kooperation zwischen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten
- Arbeit mit Tätern und Täterinnen
- Qualifizierung und Sensibilisierung
- Forschung
- Europäische und sonstige internationale Zusammenarbeit
- Unterstützungsmaßnahmen für Frauen im Ausland


Behandlung in den Ausschüssen:

Kenntnisnahme in den Ausschüssen Frauen und Jugend, Familie und Senioren und Innen. Der Rechtsausschuss empfahl eine Stellungnahme, in der die im Aktionsplan vorgestellten Aktivitäten zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Ländern, Nichtregierungsorganisationen und Praxis begrüßt werden. Der weitere Ausbau von Hilfsangeboten soll gefördert werden.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens Stellung genommen.



Zu TOP 37
Entschließung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz
- Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern -

BR-Drs. 764/07


Wesentlicher Inhalt:

Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen stellen derzeit im Verkehrssektor die einzige regenerative Alternative zu fossilen Kraftstoffen dar. Bis zum 1. August 2006 waren Biokraftstoffe vollkommen steuerfrei und Investitionen in diesem Bereich wurden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Unter dem Eindruck steigender Steuerausfälle und einer möglichen Überförderung unter europarechtlichen Gesichtspunkten wurde eine in jährlichen Stufen steigende Besteuerung von Biodiesel im Energiesteuergesetz beschlossen. Beginnend mit 9 Cent 2006/2007, soll sich die Steuer zum 1. Januar 2008 um weitere 6 Cent erhöhen, bis in 2012 schließlich eine Besteuerung von 45 Cent erreicht sein wird. Als Ausgleich wurde durch das Biokraftstoffquotengesetz ein Beimischungszwang von Biokraftstoffen zu herkömmlichen fossilen Kraftstoffen eingeführt.

Ziel der Entschließung ist es, die stufenweise Erhöhung der Energiesteuer auszusetzen, bis daraus resultierende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Biokraftstoffen gegenüber fossilen Dieselkraftstoffen geklärt sind. Ob der Beimischungszwang als Ausgleich dabei ausreichend ist, erscheint zweifelhaft. Insbesondere der Biokraftstoffbericht aus dem Herbst 2007, auf den sich die Bundesregierung bei ihrer Argumentation stützt, ist veraltet und beruht auf einer unvollständigen Datengrundlage.

Darüber hinaus wird als mögliche künftige Regelung ein flexibler, am Marktgeschehen orientierter Steuersatz vorgeschlagen. Höhere Herstellungskosten von Biodiesel könnten unter Wettbewerbsgesichtspunkten dadurch kompensiert werden.

Ferner soll eine Energiebesteuerung der Bio- und Mineralkraftstoffe an deren Energiegehalt gekoppelt sowie eine Umstellung der Besteuerung auf Grundlage des jeweiligen Klimabeitrags geprüft werden. Unter der Bedingung, dass Biokraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen eine positive Klimaschutz und Umweltbilanz aufweisen, muss zudem über eine deutliche Erhöhung des Beimischungsanteils nach dem Biokraftstoffquotengesetz nachgedacht werden.

Die umwelt- und klimapolitischen Ziele sowie die bereits erfolgten Förderungen und dadurch geschaffenen Arbeitsplätze dürfen nicht durch ein unkritisches Festhalten am Stufenplan des Energiesteuergesetzes gefährdet werden.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens eine sofortige Sachentscheidung beschlossen und die Entschließung gefasst.



Zu TOP 38
Entschließung des Bundesrates
"Das europäische Naturschutzrecht evaluieren und zukunftsfähig ausgestalten"
- Antrag der Länder Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg -

BR-Drs. 768/07


Wesentlicher Inhalt:

Der Antrag beinhaltet einen gemeinsamen Kabinettsbeschluss der Regierungen von Hessen und Niedersachsen zur Vereinheitlichung von Naturschutzprogrammen der EU, die den Bürokratieabbau unterstützen, eine bessere Übersicht über Naturschutzgebiete geben und mit beiden Maßnahmen die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen sollen.

Die Europäische Kommission hat sich in der Mitteilung "Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts" (KOM (2007) 502 endg.) dazu bereit erklärt, das europäische Naturschutzrecht künftig zu evaluieren und darüber mit den Mitgliedstaaten und Regionen in einen Dialog zu treten. Diese Entschließung unterstreicht die Notwendigkeit der Weiterentwicklung, Zusammenfassung und Modernisierung der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) und der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie). Eine frühe Einflussnahme der Bundesregierung auf das Verfahren im Sinne der Länderinteressen soll sichergestellt werden.

Ziel ist die Fortentwicklung des ökologischen Netzwerkes "Natura 2000". Die Vogelschutzrichtlinie soll im Verfahren der FFH-Richtlinie angepasst und zu einer Richtlinie zusammengefasst werden, da 80% der Vogelschutzgebiete auch FFH-Gebiete sind. Die zu schützenden Gebiete sollen zwischen dem Mitgliedstaat und der Kommission abgestimmt und abschließend benannt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Erleichterungen in der Abwicklung sollen geschaffen werden, indem eine eindeutige Abgrenzung der Verantwortung vorgenommen werden kann, die den Grundsätzen der Subsidiarität entspricht. Damit wird die Möglichkeit geschaffen auf Habitatverlagerungen z.B. durch die Folgen des Klimawandels schneller reagieren zu können. Die Anhänge der Richtlinie sollen mit der Maßgabe überarbeitet werden, dass Schutzgebiete nur für wirklich gefährdete Tierarten und Biotoptypen auszuweisen sind.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens eine sofortige Sachentscheidung beschlossen und die Entschließung gefasst.



Zu TOP 40
Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
BR-Drs. 759/07


Wesentlicher Inhalt:

Die Europäische Union wird verbindlich gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen vorschreiben, die in den Jahren 2010/2011 stattfinden werden. Um die Belastungen für die Befragten und die Kosten möglichst gering zu halten, soll der Zensus nicht mehr wie in der Vergangenheit durchgeführt werden. Geplant ist ein sog. "registergestützter" Zensus. Dabei werden Auswertungen der Melderegister, der Register der Bundesagentur für Arbeit sowie Dateien zum Personalstand der Öffentlichen Hand mit einer postalischen Gebäude- und Wohnungszählung verknüpft. Das Ergebnis wird ergänzt durch eine Stichprobe bei rund 10 Prozent der Bevölkerung. Dadurch sollen die Kosten auf rund ein Drittel der Kosten traditioneller Volkszählungen gesenkt werden.
Bereits zur Vorbereitung des Zensus fallen bei den Ländern erhebliche Kosten an, u.a. für die methodische Vorbereitung und den Aufbau der benötigten Register. Schätzungen gehen von ca. 137 Mio. € aus. Eine Kostenbeteiligung des Bundes ist im Gesetz nicht vorgesehen. In der Vergangenheit erfolgte eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Volkszählungskosten. Als Beispiel sei das Volkszählungsgesetz 1987 erwähnt. Zum Ausgleich der Mehrbelastungen hatten die Länder eine Finanzzuweisung von 4,50 DM (2,30 €) je Einwohner erhalten.

Streitpunkt sind gegenwärtig ausschließlich die Kosten für das Zensusvorbereitungsgesetz. Das "eigentliche" Gesetz zur endgültigen Durchführung des Zensus (Zensusanordnungsgesetz) wird weitere Kosten in Höhe von ca. 500 Mio. € verursachen. Aus diesem Grund hat die Beteiligung des Bundes an den Vorbereitungskosten Präjudizwirkung für das weitere Verfahren.


Behandlung im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hatte am 12. Oktober 2007 beschlossen, zu dem Zensusvorbereitungsgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.

Ziel des Vermittlungsverfahrens war u.a., in das Gesetz eine Regelung über Finanzzuweisungen des Bundes an die Länder aufzunehmen. Dadurch sollen den Ländern und Gemeinden die entstehenden finanziellen Belastungen ausgeglichen werden.

Ferner sollen die Statistischen Ämter die Befugnis zu Einzelprüfungen erhalten. Nur so kann die Qualität der erhobenen Daten gesichert werden. Außerdem wurde die Aufnahme einer Regelung in das Gesetz gefordert, die für alle Länder ein einheitliches Verwaltungsverfahren verbindlich vorschreibt, welches den Erfolg des Projektes garantiert.

Der Vermittlungsausschuss hatte am 7. November 2007 das Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen.


Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens einstimmig beschlossen, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen.

Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln