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835. Sitzung des Bundesrates am 06. Juli 2007

Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:

TOP 1
Unternehmensteuerreformgesetz 2008

BR-Drs. 384/07

TOP 5
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union

BR-Drs. 388/07

TOP 66
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012

BR-Drs. 443/07

TOP 69
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union
- Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Brandenburg, Berlin -

BR- Drs. 462/07

TOP 1
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
BR-Drs. 384/07

Wesentlicher Inhalt:

Durch die Unternehmensteuerreform 2008 soll die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland für Investoren erhöht und zugleich langfristig das deutsche Steuersubstrat gesichert werden.

Als wesentliche Maßnahmen sind dabei zu nennen:

  • Verringerung der nominalen Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften auf unter 30% (unter Einbeziehung der Gewerbesteuer) durch Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15%,
  • Einführung einer Thesaurierungsrücklage für Personengesellschaften,
  • Modifikationen der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer,
  • Einführung einer Zinsschranke bei der Körperschafsteuer,
  • Neuregelung der Verlustabzugsmöglichkeit bei Kapitalgesellschaften (Stichwort: Mantelkauf),
  • Einführung eines Investitionsabzugsbetrags für kleine und mittlere Unternehmen und
  • Einführung einer Abgeltungssteuer von 25% auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne ab 2009.

Vom Entwurf abweichend sind folgende wesentliche Änderungen hervorzuheben:

  • Die Bezugsgröße für die Berechnung der Zinsschranke wird um die Abschreibungen erweitert (EBITDA statt EBIT).
  • Die Wertgrenze für die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird nicht auf 100 sondern auf 150 Euro gesenkt.
  • Der Anwendungsbereich des Investitionsabzugsbetrags wird ausgedehnt.
  • Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen bleiben geschäftsübliche Skonti und Boni unberücksichtigt.
  • Bei der Abgeltungssteuer wird als weitere Gegenfinanzierungsmaßnahme der Abzug von Verlusten aus Wertpapierverkäufen auf Gewinne aus diesen Verkäufen beschränkt.

Behandlung in den Ausschüssen:

Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfahlen, dem Gesetz zuzustimmen.

Weiterhin hat der Finanzausschuss eine Entschließung zur Neuregelung des so genannten Mantelkaufs gefasst, um zu erreichen, dass bei jungen innovativen Unternehmen das Verlustvortragspotenzial auch bei Übernahme von mehr als 50% der Anteile durch einen Investor erhalten bleibt.

Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens beschlossen, dem Gesetz zuzustimmen.

Des Weiteren wurde eine Entschließung der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gefasst, die sich kritisch mit der entstehenden Belastung für mittelständische Personenunternehmen, der Ausweitung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer sowie den Regelungen im Bereich der Zinsschranke, der Funktionsverlagerung und dem Mantelkauf auseinander setzt.

TOP 5
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
BR-Drs. 388/07

Wesentlicher Inhalt:

Das Gesetz dient der Umsetzung von EU-Richtlinien. Von dieser Umsetzung sind das Auf-enthaltsgesetz, die Aufenthaltsverordnung, das Freizügigkeitsgesetz/EU, das Asylverfah-rensgesetz sowie ein Großteil der Richtlinien im Bereich Ausländer- und Freizügigkeitsrecht bezogen auf einwanderungspolitische Maßnahmen betroffen.

Hervorzuheben sind folgende Regelungen:

Im Bereich der Familienzusammenführung soll durch die Festlegung eines Mindestalters (18 Jahre) zum Ehegattennachzug von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, junge Ausländerinnen vor Zwangsverheiratung zu schützen. Mit der ausdrücklichen Aufnahme ei-nes Ausschlussgrundes für den Familiennachzug bei Scheinehen soll dem Missbrauch eines Aufenthaltsrechts, insbesondere zu illegalen Zwecken wie der der Zwangsprostitution entgegengewirkt werden.

Zur Umsetzung der sog. "Opferschutzrichtlinie", die der Bekämpfung des Menschenhandels und damit der illegalen Einwanderung dient, soll ein Aufenthaltstitel für einen vorübergehenden Aufenthalt von bestimmten Personen für die Zeitdauer der Mitwirkung im Strafverfahren unter Befreiung von allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen eingeführt werden. Zur Förderung der Mobilität ausländischer Studenten sollen entsprechende Mobilitätsregeln im Aufenthaltsgesetz geschaffen werden; die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums und studienvorbereitender Maßnahmen ist flexibler gestaltet worden. Ein besonderer Tatbestand zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Forscher soll eingeführt werden.

Im Asylrecht sollen die Anerkennungsvoraussetzungen für die Flüchtlingseigenschaft vollständig gesetzlich geregelt und Anpassungen der sicheren Drittstaaten- und Herkunftsstaatenregelung vorgenommen werden. Die Sanktionsmöglichkeiten bei unerlaubt selbständiger Erwerbstätigkeit sollen im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erweitert und die erforderlichen Rechtsänderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vorgenommen werden. Aus der Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes resultierende Änderungen sind insbesondere die Neuregelungen hinsichtlich der Durchführung der Integrationskurse. Das Gesetz soll auch dazu beitragen, die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu stärken. Die ausländerrechtlichen Erkenntnisse aus den versuchten "Kofferbombenanschlägen" vom 31. Juli 2006 sind in das Gesetz eingeflossen. Zukünftig sollen bei allen visumpflichtigen Staatsangehörigen Lichtbilder und Fingerabdrücke erhoben werden können.

Neue Muster der Reiseausweise mit Biometriechip für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose sollen eingeführt werden. Das Gesetz sieht die Speicherung des Lichtbildes des Ausländers auch im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters zu Zwecken der Identitätssicherung und -feststellung vor. Mit weiteren Änderungen des Ausländerzentralregistergesetzes sollen Möglichkeiten zur Optimierung der Erkenntnisgewinnung aus dem Register genutzt werden. Sie betreffen eine Identifizierung mit Hilfe elektronischer Gesichtsbilderkennung, die Recherche mittels Angaben zum Ausweispapier sowie eine Vereinfachung des Zugriffs von Polizei und Justiz auf den Datenbestand sowie den Onlinezugriff für oberste Bundes- und Landesbehörden, die ausländerrechtliche Entscheidungen treffen.

Behandlung in den Ausschüssen:

Der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfahlen dem Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Aufenthaltsgesetz soll ausländischen Hochschulabsolventen und anderen Hochqualifizierten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Hierzu sollte nach Ansicht des Wirtschaftssausschusses auch das für eine Aufenthaltserlaubnis bisher erforderliche Mindestgehalt von 85.000 € deutlich gesenkt werden. Auch die für ausländische Investoren geltende Mindestinvestitionssumme von 500.000 € sollte halbiert werden (250.000 €).

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfahlen dem Bundesrat dagegen, dem Gesetz zuzustimmen.

Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat ohne die Stimmen Niedersachsens dem Gesetz zugestimmt.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses und der Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz haben keine Mehrheit erhalten.

TOP 66
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
BR-Drs. 443/07

Wesentlicher Inhalt:

Der Gesetzentwurf basiert auf der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft vom 13. Oktober 2003.

Der Deutsche Nationale Allokationsplan 2008 bis 2012, der im Juni 2006 der EU-Kommission zur Zustimmung zugeleitet wurde, beinhaltete bereits die im vorliegenden Gesetzesentwurf konkretisierten Eckpunkte zum Emissionshandel.

Durch das Gesetz werden die Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 geschaffen. Das Gesetz regelt

  • die Emissionsobergrenze von jährlich 453,1 Mio. t CO2,
  • die Art und Weise der Zuteilung von Emissionsberechtigungen an die dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen,
  • die Genehmigung und Überwachung von Treibhausgasen und
  • die Zuständigkeiten.

Behandlung in den Ausschüssen:

Im Umweltausschuss und im Wirtschaftsausschuss wurden jeweils zwei Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt, da der Bundestag sich entgegen der Stellungnahme des Bundesrates für eine Versteigerung der Zertifikate und gegen ein Braunkohlebenchmark ausgesprochen hatte. Diese Anträge wurden im Umweltausschuss mit großer Mehrheit, im Wirtschaftsausschuss knapp abgelehnt.

Behandlung im Plenum:

Diverse Plenaranträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses und ein Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen wurden abgelehnt.

Aufgrund der Ablehnung der Anträge tritt das Gesetz zum 1. August 2007 in Kraft.

Top 69
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Europäischen Union
- Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Brandenburg, Berlin -
BR- Drs. 462/07

Wesentlicher Inhalt:

Die Entschließung bezieht sich auf die Ergebnisse der Tagung des Europäischen Rates vom 21./22. Juni 2007, bei der eine Einigung über die Einsetzung einer Regierungskonferenz zur Weiterentwicklung zentraler Inhalte des Verfassungsvertrages erzielt wurde. Sie basiert auf dem Beschluss der MPK vom 14. Juni 2007.

Ein vorrangiges Anliegen des Bundesrates ist die Fortsetzung des EU-Reformgesetzes um die Herausforderungen der Globalisierung, die sicherheitspolitischen Herausforderungen und die Forderungen der Regionen und Bürger nach mehr Transparenz, Demokratie und Bürgernähe zu bewältigen. Er spricht sich deshalb für den Erhalt der politischen Substanz des Europäischen Verfassungsvertrages aus und anerkennt gleichzeitig, dass der Verfassungsvertrag als Gesamtwerk z. Zt. und auf gesamteuropäischer Ebene nicht realisiert werden kann.

Er tritt mit Nachdruck dafür ein, dass die folgenden Inhalte des Verfassungsvertrages erhalten bleiben und in dem jetzt zu erarbeitenden Vertragswerk aufgegriffen werden:

  • die nationalen Parlamente werden durch das Subsidiaritäts-Frühwarnsystem gestärkt. Verwiesen wird auf das bereits laufende Verfahren der direkten Stellungnahme des Bundesrates an die Kommission
  • Beibehaltung der Festlegungen von Kompetenzkategorien wie "ausschließliche EU-Zuständigkeit", geteilte Zuständigkeit" sowie "EU-rechtliche Unterstützung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten"
  • Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen und regionalen Strukturen
  • Einführung des Prinzips der doppelten Mehrheit im Rat
  • Schaffung des Amtes eines europäischen Außenministers unabhängig von dessen Bezeichnung
  • Begrenzung der Größe der der Kommission auf eine Anzahl von zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten
  • Einbeziehung der Grundrechtecharta und ihrer rechtlichen Verbindlichkeit

Der Bundesrat verweist in seiner Entschließung darauf, dass der Europäische Rat jetzt nach schwierigen Verhandlungen zu zufriedenstellenden Ergebnissen gekommen ist und dass diese nicht erneut in Frage gestellt werden dürfen. Die Zugeständnisse gegenüber dem Vereinigten Königreich und Polen waren notwendig um die Substanz des Verfassungsvertrages weitgehend zu erhalten.

Behandlung im Plenum:

Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens der sofortigen Sachentscheidung zugestimmt und die Entschließung gefasst.

Presseinfo

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rüdiger Jacobs

Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund
In den Ministergärten 10
10117 Berlin
Tel: 030/72629-1700
Fax: 030/72629-1702

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