806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Aus niedersächsischer Sicht waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:
TOP 5 Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage - BR-Drs. 836/04
TOP 15 Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (...StrÄndG) -BR-Drs. 846/04
TOP 19 Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) - BR-Drs. 850/04
TOP 24 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - BR-Drs. 855/04
TOP 31 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen - Antrag des Landes Niedersachsen - BR-Drs. 790/04
TOP 57 Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze - BR-Drs. 918/04
TOP 59 a) Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau - Antrag des Landes Baden-Württemberg - BR-Drs. 709/04
TOP 59 b) Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Lebensmittelrechts und Veterinärwesens - Antrag des Freistaates Bayern - BR-Drs. 732/04
TOP 59 c) Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung im Bereich des sozialen und technischen Arbeitsschutzes, der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und der Röntgenverordnung - Antrag des Freistaates Bayern - BR-Drs. 733/04
TOP 59 d) Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Umweltrechts - Antrag des Freistaates Bayern - BR-Drs. 734/04
TOP 60 a) Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau - Antrag des Landes Baden-Württemberg - BR-Drs. 710/04
TOP 60 b) Entschließung des Bundesrates zur Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Antrag des Landes Niedersachsen - BR-Drs. 692/04
TOP 60 c) Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung der Bestimmung des Infektionsschutzgesetzes, der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung zum Schutz vor Krankheitserregern - Antrag des Freistaates Bayern - BR-Drs. 735/04
Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss
TOP 62 Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz - BR-Drs. 941/04
TOP 63 Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungsgesetz - KiBG) - BR-Drs. 942/04
TOP 3 Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) - BR-Drs. 834/04
Wesentlicher Inhalt:
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz soll die Tagesbetreuung für Kinder, insbesondere im Alter unter drei Jahren, in den westdeutschen Bundesländern bedarfsgerecht ausgebaut bzw. in den ostdeutschen Bundesländern gesichert und weiterentwickelt werden. Dazu wird die bislang schon bestehende Verpflichtung zu einem bedarfsgerechten Angebot konkretisiert. Zukünftig sollen für Kinder im Alter unter drei Jahren Betreuungsplätze nach Bedarf vorgehalten werden, wenn deren Eltern erwerbstätig sind bzw. sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder das Wohl der Kinder nicht gesichert ist. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zu Qualitätsmerkmalen für die Umsetzung des Auftrags der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege.
Der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wurde vom Deutschen Bundestag in zwei Gesetzentwürfe, einen zustimmungsbedürftigen und einen zustimmungsfreien Teil, aufgespalten. Der nunmehr vorliegende Gesetzesbeschluss bedarf nach Ansicht des Bundestages nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Behandlung in den Ausschüssen:
Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Familie und Senioren und der Finanzausschuss empfahlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung anzurufen. Kritisiert wurden insbesondere zwei Punkte: Zum einen enthielte das Gesetz detaillierte bundeseinheitliche Vorgaben und Standards, welche die den Kommunen obliegende Planungs- und Handlungsverantwortung unangemessen einschränkten. Zum anderen wäre die dem Gesetz zu Grunde gelegte Finanzierungsgrundlage unseriös. Eine Verknüpfung der Finanzierung der Kosten für den Ausbau der Kleinkinderbetreuung mit "Hartz IV" werde abgelehnt, da zum einen unsicher wäre, wann und in welcher Höhe die versprochenen Einsparungen tatsächlich eintreten und zum anderen nicht sicher gestellt wäre, das eventuell eintretende Einsparungen auch dort anfallen, wo ein Ausbau erforderlich ist. Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Familie und Senioren und der Finanzausschuss empfahlen dem Bundesrat darüber hinaus, die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festzustellen.
Behandlung im Plenum:
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen. Der Bundesrat stellte darüber hinaus fest, dass das Gesetz seiner Zustimmung bedarf.
TOP 5 Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage - BR-Drs. 836/04
Wesentlicher Inhalt
Das Gesetz sieht den Wegfall der steuerlichen Förderung von Wohneigentum für Neufälle ab 2005 vor. Die damit für den Bund verbundenen Steuermehreinnahmen sollen zur Verstärkung von Forschung und Innovation verwendet werden.
Behandlung in den Ausschüssen
Nachdem der Bundesrat den Gesetzentwurf im ersten Durchgang abgelehnt und der Bundestag das Gesetz unverändert gegenüber der Regierungsvorlage beschlossen hatte, empfahlen der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung dem Bundesrat, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern.
Zur Begründung verwiesen die Ausschüsse darauf, dass die Bundesregierung innerhalb nur eines Jahres erneut versuche, die Eigenheimzulage abzuschaffen. In diesem Zusammenhang werde die Politik der Bundesregierung als "unberechenbar" bezeichnet. Hingewiesen wurde darüber hinaus darauf, dass die Eigenheimzulage im vergangenen Jahr weitaus stärker zurückgeführt worden sei, als andere Subventionen.
Behandlung im Plenum
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens dem Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage seine Zustimmung verweigert.
Voraussichtlich wird die Bundesregierung oder der Deutsche Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen.
TOP 15 Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (...StrÄndG) - BR-Drs. 846/04
Wesentlicher Inhalt
Ziel des Gesetzes ist es, die Straftatbestände des Menschenhandels an die Vorgaben des Europäischen Rechts anzugleichen.
Neu geregelt werden die Straftatbestände des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft. Ergänzend werden bestimmte Beihilfehandlungen zu derartigem Menschenhandel sowie Maßnahmen zur Telefonüberwachung bzw. Überwachung des Wohnraumes geregelt.
Behandlung in den Ausschüssen
Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfahlen dem Bundesrat teilweise übereinstimmend, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss u.a. aus folgenden Gründen anzurufen:
- Wiedereinführung des seit zwei Jahren aufgehobenen Straftatbestands der Prostitutionsförderung gemäß § 180a StGB a.F.
- Verschärfung des Strafrahmens für das Verbringen von Kindern in die Prostitution
- Schaffung eines spezifischen Tatbestands gegen den Verkauf und die Degradierung des Menschen als Handelsware
- Einführung einer Strafbarkeit von "Freiern", die sich die Notlage von Zwangsprostituierten zunutze machen
- Umfangreichere Anwendungsmöglichkeiten des erweiterten Verfalls und der Gewinnabschöpfung aus Menschenhandelsdelikten
- Erweiterung der Telefonüberwachungsmaßnahmen auch auf Vergehenstatbestände in den §§ 232 ff. StGB
Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfahl dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.
Behandlung im Plenum
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens den Vermittlungsausschuss in dem von den Ausschüssen empfohlenen Umfang angerufen, die Strafbarkeit von "Freiern" jedoch auf vorsätzliches Verhalten beschränkt, d.h. eine Strafbarkeit nur dann gefordert, soweit den "Freiern" bewusst ist oder sie angesichts der Umstände damit rechnen mussten, dass es sich bei den Prostituierten um Opfer des Menschenhandels handelt.
Zur Frage, ob die Telefonüberwachung auch auf Vergehenstatbestände ausgeweitet werden sollte, hat sich Niedersachen enthalten.
TOP 19 Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) - BR-Drs. 850/04
Wesentlicher Inhalt:
Mit dem Gesetz soll für europaweit tätige Unternehmen die Rechtsform der sogenannten Europäischen Gesellschaft als Kapitalgesellschaft geschaffen werden. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Gesellschaften mit Sitz in mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Die Gesellschaftsform der Europäischen Gesellschaft kann nur durch Verschmelzung, Gründung einer Tochtergesellschaft, Gründung einer Holding oder Umwandlung geschaffen werden.
Behandlung in den Ausschüssen
Der Wirtschaftsausschuss empfahl dem Bundesrat, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.
Er sieht die Gefahr, dass deutsche Unternehmen auf europäischer Ebene als Partner für eine Europäische Gesellschaft nicht in Betracht kommen werden. Als Grund wird insbesondere das deutsche Mitbestimmungsmodell angeführt, das bei ausländischen Investoren auf Bedenken stoße.
Weiterhin spricht er sich für eine verfassungs- und europarechtskonforme Umsetzung der Mitbestimmung im monistischen System aus.
Der federführende Rechtsausschuss empfahl, einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen.
Behandlung im Plenum
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens den Vermittlungsausschuss entsprechend den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses angerufen.
TOP 24 Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - BR-Drs. 855/04
Wesentlicher Inhalt
Das Gesetz dient im Wesentlichen der Anpassung des Bundesrechts, insbesondere des Bundesimmissionsschutzgesetzes, an die Vorgaben europäischer Richtlinien. Im Kernpunkt betreffen die Änderungen Inhalt und Verfahren zur Aufstellung von örtlichen und strategischen Lärmkarten bzw. Lärmminderungsplänen zur Bekämpfung des Umgebungslärms.
Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung im September 2004 zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung eine ausführliche und kritische Stellungnahme abgegeben. Die Forderungen wurden im Beschluss des Deutschen Bundestages jedoch nicht berücksichtigt.
Behandlung in den Ausschüssen
Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfahlen dem Bundesrat, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die beteiligten Ausschüsse empfahlen dem Bundesrat ferner, eine Entschließung zu fassen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, alsbald einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Maßgaben des Bundesratsbeschlusses vom 24. September 2004 Rechnung trägt.
Behandlung im Plenum
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens dem Gesetz seine Zustimmung verweigert und die Entschließung gefasst.
TOP 31 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes und anderer Gesetze zur Regelung von Gesundheitsfachberufen - Antrag des Landes Niedersachsen - BR-Drs. 790/04
Wesentlicher Inhalt
Mit dieser Initiative Niedersachsens wird für Bewerberinnen und Bewerber, die die sonstigen schulischen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, der Zugang zu bestimmten Ausbildungen für Heilhilfsberufe ohne die bislang vorgeschriebene Altersbeschränkung ermöglicht.
Nach geltender Rechtslage verlieren die Bewerberinnen und Bewerber ein volles Jahr bis zum Ausbildungsbeginn, da die Schulen der Gesundheitsfachberufe in der Regel nur einmal jährlich mit neuen Lehrgängen beginnen. Damit verzögert sich der Erwerb des angestrebten Abschlusses unnötig. Bisher gelten als Mindestalter für den Beginn der Ausbildung z. B. für Hebammen das 17. Lebensjahr, für Logopäden und für Rettungsassistenten das 18. Lebensjahr.
Mit der niedersächsischen Initiative wird diese Altersvorgabe in Gesetzen der Gesundheitsfachberufe gestrichen.
Der Bundesgesetzgeber selbst hatte 2003 im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz bereits auf Altersvorgaben verzichtet und die Einschätzung der Eignung Auszubildender den Schulen anvertraut.
Behandlung in den Ausschüssen
In den Ausschüssen ergaben sich breite Mehrheiten für die Einbringung der Initiative.
Behandlung im Plenum
Der Gesetzentwurf Niedersachsens wurde beim Deutschen Bundestag eingebracht.
TOP 57 Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze - BR-Drs. 918/04
Wesentlicher Inhalt
Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die im Aufenthaltsgesetz, im Dritten Buch Sozialgesetzbuch, im Zuwanderungsgesetz, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und weiteren Gesetzen unrichtig gewordenen Änderungsbefehle, Verweisungen und Bezugnahmen geändert bzw. aufgehoben werden. Zudem soll das Aufenthaltsgesetz der Rechtslage nach dem In-Kraft-Treten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") angepasst werden. Daneben wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, um durch den Einsatz biometrischer Verfahren, insbesondere bei Gesichtsbilderkennung, eine Zuordnung von aufgefundenen ausländischen Ausweispapieren zu passlosen Ausländern erleichtern.
Behandlung in den Ausschüssen
Der federführende Ausschuss für innere Angelegenheiten empfahl dem Bundesrat, die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus mehreren Gründen zu verlangen.
So soll gegen die Versagung der Aussetzung der Abschiebung ein Widerspruch nicht statthaft sein.
Auch sollen Studienabsolventen, sobald sie sich nach dem Abschluss des Studiums auf Arbeitsplatzsuche begeben, noch keine Niederlassungserlaubnis erhalten können. Dies entspricht der Regelung, die für die Zeit des Studiums gilt.
Weiterhin empfahl der Innenausschuss, den Bezug von Arbeitslosengeld II, das die bisherige Sozialhilfe weitgehend ersetzt, als Ausweisungsgrund in das Aufenthaltsgesetz einzufügen.
Ferner kritisierte der Innenausschuss, dass im Rahmen der Übergangsregelung vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht mehr prüfen soll, ob die Aufenthaltserlaubnis widerrufen oder zurückgenommen werden soll. Dadurch werde bei Inhabern des sog. "kleinen Asyls" ohne sachlichen Grund auf Überprüfung der Situation im Herkunftsland verzichtet.
Der Innenausschuss empfahl des Weiteren, dass Personen, die auf Grund einer Bleiberegelung der obersten Landesbehörden im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, unbefristet nur die abgesenkte Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – und nicht nach drei Jahren den vollen Sozialhilfesatz.
Behandlung im Plenum
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus allen vom Innenausschuss empfohlenen Gründen verlangt.
TOP 59 a) Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau - Antrag des Landes Baden-Württemberg - BR-Drs. 709/04
TOP 59 b) Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Lebensmittelrechts und Veterinärwesens - Antrag des Freistaates Bayern - BR-Drs. 732/04
TOP 59 c) Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung im Bereich des sozialen und technischen Arbeitsschutzes, der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und der Röntgenverordnung - Antrag des Freistaates Bayern - BR-Drs. 733/04
TOP 59 d) Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Umweltrechts - Antrag des Freistaates Bayern - BR-Drs. 734/04
Wesentlicher Inhalt
Die aufgeführten Gesetzesanträge wurden durch einen gemeinsamen Länderantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ersetzt. Mit dem Gesetzesentwurf sollen in einer Vielzahl von Lebensbereichen unnötige Vorschriften abgeschafft und gesetzliche Anforderungen gelockert werden. Dadurch soll die Eigenverantwortung der Bürger gestärkt und einer Lähmung der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes entgegengewirkt werden. Die Deregulierung betrifft insbesondere die Streichung nicht mehr notwendiger Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, die erkennbar zur Überforderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland geführt haben. Aufgegriffen werden:
- das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- die Nachweisverordnung
- die Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung
- die Transportgenehmigungsverordnung
- die Altholzverordnung
- die Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- die Verpackungsverordnung
- das Güterkraftverkehrsgesetz
- das Bundes-Immissionsschutzgesetz
- die Verordnung über das Genehmigungsverfahren
- das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
- das Wasserhaushaltsgesetz
- das Sozialgesetzbuch, Viertes Buch
- das Adoptionsvermittlungsgesetz
- das Asylbewerberleistungsgesetz
- die Baunutzungsverordnung
- das Jugendarbeitschutzgesetz
- die Druckluftverordnung
- die Betriebssicherheitsverordnung
- die Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- die Röntgenverordnung
- die Weinverordnung
- die Weinüberwachungsverordnung
- das Tierschutzgesetz
- das Beherbergungsstatistikgesetz.
Behandlung im Plenum
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens die Einbringung des Gesetzesentwurfs in Form des Mehrländerantrages beim Deutschen Bundestag beschlossen.
TOP 60 a) Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau - Antrag des Landes Baden-Württemberg - BR-Drs. 710/04
TOP 60 b) Entschließung des Bundesrates zur Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - Antrag des Landes Niedersachsen - BR-Drs. 692/04
TOP 60 c) Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung der Bestimmung des Infektionsschutzgesetzes, der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung zum Schutz vor Krankheitserregern - Antrag des Freistaates Bayern - BR-Drs. 735/04
Wesentlicher Inhalt
Die aufgeführten Entschließungen wurden durch einen gemeinsamen Länderantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Thüringen ersetzt.
Der Länderantrag enthält die Aufforderung, auch in weiteren Bereichen zur Entbürokratisierung beizutragen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland von Überregulierungen zu entlasten. Aufgegriffen werden sollen folgende Bereiche:
- Flexibilisierungen im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes
- Prüfung der untergesetzlichen Regelungen der Baustellenverordnung auf Vereinfachung und unter Bürokratieabbaugesichtspunkten
- Wasser- und Bodenverbände auch in privater Rechtsform
- Harmonisierung und Vereinfachung von Abfall- und Düngerecht
- Zusammenführung der TA-Siedlungsabfall, Abfallablagenverordnung und Deponieverordnung zu einer Verordnung
- Erleichterungen beim Entsorgungsnachweis von Abfällen
- Vereinfachte Deklaration von Altholz
- Deregulierung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zusätzliche Erleichterungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Entbürokratisierung der Trinkwasserrichtlinie
- Mehr Bürgerfreundlichkeit durch vereinfachte Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
- Entbürokratisierung im Bereich der Mineralölsteuerrückerstattung
- Vereinheitlichung der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, der Tierseuchenerreger-Verordnung und der Biostoffverordnung zum Schutz von Krankheitserregern
Behandlung im Plenum
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens die Entschließung in Form des Mehrländerantrages gefasst.
Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss
TOP 62 Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz - BR-Drs. 941/04
TOP 63 Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungsgesetz - KiBG) - BR-Drs. 942/04
Der Bundesrat hat zu TOP 62 und 63 mit den Stimmen Niedersachsens Einspruch eingelegt.
Die Einsprüche wurden mit der Kanzlermehrheit vom Deutschen Bundestag zurückgewiesen.
TOP 64 Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz - 2. FPÄndG) - BR-Drs. 943/04
Der Bundesrat hat mit den Stimmen Niedersachsens dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt.
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