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Europapolitik im Bundesrat

Die niedersächsische Landespolitik hat einen unmittelbaren Bezug zu Gesetzgebungen und Entscheidungen auf der Bundesebene wie auch auf der europäischen Ebene. Was in Brüssel von den europäischen Institutionen beschlossen wurde, muss anschließend über den Bundesrat, die Kammer der Länder für die Anwendung oder Übertragung auf Gesetze und Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland abgestimmt werden. Niedersachsen beteiligt sich auf der Fachebene an den Abstimmungsprozessen des Bundesrates.

Das Ministerium für Bundes- u. Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung koordiniert die fachliche Abstimmung mit den jeweiligen Landesministerien und das Abstimmungsverhalten des Landes im Bundesrat. Das gilt beispielsweise für neue Umweltgesetzesvorhaben, bei denen das zuständige niedersächsische Umweltministerium seine Fachkenntnisse einbringt oder beim Thema Flüchtlingspolitik, wo das Innenministerium beteiligt ist.

Im Verlauf eines dreiwöchigen Bundesratsverfahrens wird für die Plenartagung des Bundesrates das Votum Niedersachsens zu den einzelnen EU-Tagesordnungspunkten koordiniert und die Schlussabstimmung vorgenommen.

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