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Kohäsionspolitik

Die Kohäsionspolitik der EU leistet einen wesentlichen Beitrag zum Stärken des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie zum Abbau regionaler Ungleichgewichte zwischen europäischen Regionen. Sie kann auf eine langjährige Erfolgsgeschichte zurückblicken.


Die Mittel aus der Kohäsionspolitik sind für uns von besonderer Bedeutung: Sie werden in geteilter Mittelverwaltung, vor Ort, unter Berücksichtigung der spezifischen regionalen Bedarfe und im Partnerschaftsprinzip umgesetzt. Sie sind zentrales Investitionsinstrument, um Herausforderungen in allen Regionen zu bewältigen. Gleichzeitig bergen sie ein immenses Potenzial für die Identifikation der Menschen mit der EU sowie für ihre Sichtbarkeit in allen Regionen. Auch stärker entwickelte Regionen verfügen nicht über die notwendigen finanziellen Ressourcen, um notwendige Investitionen aus eigener Kraft anzustoßen. Für die kommenden Jahre erachten wir folgende Punkte für zwingend:


  • Es muss sichergestellt werden, dass die Kohäsionspolitik eine Politik für alle Regionen ist und alle Regionen mit adäquaten Mitteln ausgestattet werden, um bestehende und künftige Herausforderungen zu adressieren - insbesondere im Hinblick auf den wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Wandel.

  • Die Strukturfonds leisten einen wichtigen Beitrag zum grundlegenden Wandel der Wirtschaft, um klimaneutral, nachhaltiger und digitaler zu werden (Transformation).

  • Schwerpunkte sehen wir in der Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels, für die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit, für Innovation sowie für Umwelt- und Klimaschutz (EFRE), für umfassende Qualifizierung als auch insbesondere für die ländliche Entwicklung und für ein soziales Europa (ESF+). Bei allen Fördermaßnahmen muss die Ausgestaltung des sozial-ökologischen Wandels in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Mittelausstattung in der Förderperiode 2028 bis 2034 ist mindestens im bisherigen Umfang zuzüglich Inflationsausgleich zwingend notwendig. Dies gilt insbesondere bei der ländlichen Entwicklung, für ESF+, EFRE und Interreg.

  • Es muss sichergestellt werden, dass insbesondere beihilferechtliche Grundlagen, wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die De-minimis-Verordnung und die DAWI-De-minimis-Verordnung, rechtzeitig zum Start der Förderperiode und mit ausreichend langer Geltungsdauer vorliegen. Im Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung sowie der DAWI-De-minimis-Verordnung sollte die Einführung einer zusätzlichen Bagatellgrenze geprüft werden, in deren Rahmen keine Anrechnung auf den Gesamtbetrag gewährter De-minimis-Beihilfen erfolgt.

  • Der dezidierte Anspruch der Kohäsionspolitik, das Wirken und den Mehrwert der EU vor Ort greifbar zu machen, muss weiterentwickelt und ausgebaut werden.

  • Grundlage für den Erfolg der Kohäsionspolitik ist das Berücksichtigen des Subsidiaritätsprinzips bei der Programmierung der Fonds und dass die Programme in den Regionen entwickelt werden.

  • Regionalisierte Strategien und lokale Beteiligungsformate müssen durch schlanke und kommunal handhabbare Förderbedingungen gestärkt werden.

  • Um das Ziel eines „bürgernahen Europas“ weiter voranzubringen, soll Regionen, die Instrumente der integrierten territorialen Entwicklung anwenden, ein weitergehender Benefit gewährt werden.

  • Wenn Regionen Mittel aus der Kohäsionspolitik in Anspruch nehmen, dürfen sie nicht überfordert werden. Deshalb sollten die EU-Interventionssätze um mindestens 10 Prozentpunkte gegenüber der aktuellen Förderperiode angehoben werden. Zudem muss es weiterhin möglich sein, die nationale Kofinanzierung auch durch private Mittel zu erbringen.

  • Beim Abwickeln von Programmen sowie dem Prüfen von Vorhaben muss gewährleistet werden, dass Aufwand und Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis stehen.

Der Erfolg der Kohäsionspolitik zeigt sich nicht zuletzt in der hohen Akzeptanz einiger in den letzten Jahren entwickelter Elemente. Daher fordern wir neben Verbesserungen auch explizit die notwendige Fortsetzung:


  • der Erhaltung des langjährig bewährten Systems der geteilten Mittelverwaltung. Mögliche Bestrebungen auf EU- und/oder Bundesebene, dem Vorbild der Programmierung und Umsetzung der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu folgen und das Verwaltungs- und Kontrollsystem der Strukturfonds zu zentralisieren, lehnen wir ab.
  • der Erhaltung des regionalen beziehungsweise ortsbezogenen Ansatzes, des Partnerschaftsprinzips sowie des Mehrebenensystems als Schlüsselelemente der Kohäsionspolitik und Eckpfeiler des europäischen Gedankens. Eine Einführung neuer zentral verwalteter Instrumente (auf EU- oder Bundesebene) zulasten der Kohäsionspolitik lehnen wir ab.


Der Anstieg demokratiefeindlicher Auffassungen bedroht den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die politische Stabilität in einigen Mitgliedstaaten der EU. Mit der Kohäsionspolitik, und hier insbesondere den im ESF+ durchführbaren Projekten, kann zum Stärken des gesellschaftlichen Zusammenhalts beigetragen werden.

Wir setzen uns daher dafür ein:

  • den ESF+ als Investitionsinstrument in die Menschen Europas und Motor für Qualifikation und Innovationen in Zukunft eine herausragende Bedeutung bei der Stärkung der Krisenresilienz Europas zukommen zu lassen.

  • den ESF+ auf das Umsetzen der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) und das Unterstützen der Mitgliedsstaaten bei Beschäftigung, Bildung und sozialer Inklusion zu konzentrieren.

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