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Aufgaben der Europaministerkonferenz

Bereits seit 1992 ist die Europaministerkonferenz (EMK) die Fachkonferenz der für Europafragen zuständigen Europaministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren der 16 deutschen Länder. Mit ihrer Gründung wurde dem Anliegen der Länder nach aktiver Teilhabe am europäischen Integrationsprozess Rechnung getragen. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Interessenvertretung der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU, sowie die Abstimmung der europapolitischen Aktivitäten der Länder und die Koordinierung ihrer Informationspolitik zur Förderung des europäischen Gedankens.

In Niedersachsen wird die Funktion der Europaministerin durch Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, wahrgenommen.

Der Vorsitz der EMK wechselt jährlich in alphabetischer Reihenfolge zwischen den 16 Ländern. Niedersachsen hatte den Vorsitz vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018. Pro Jahr finden bis zu drei Konferenzen auf politischer Ebene statt. Zu den Konferenzen werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eingeladen sowie regelmäßig hochrangige externe Gäste als Referentinnen und Referenten und Diskussionspartnerinnen und -partner.

Die Beschlüsse der EMK bilden häufig die Grundlage entsprechender Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Länder oder des Bundesrates. Sie werden auf Arbeitsebene durch die Ständige Arbeitsgruppe der EMK (StAG) vorbereitet, in der Niedersachsen durch das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vertreten ist.

Informationen zum aktuellen Vorsitz der EMK können unter www.europaminister.de abgerufen werden.


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