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Wie das Vereinigte Königreich die Europäische Union verließ

eine Zusammenfassung


Kunst von Banksy in Dover  
Kunst von Banksy in Dover

Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Teil der Europäischen Union.

Mit Ablauf des 31. Januar 2020 verließ das Vereinigte Königreich die Europäische Union nach 47 Jahren Mitgliedschaft. Vorangegangen waren schwierige Verhandlungen um ein Austrittsabkommen und das Nordirlandprotokoll. Seit 1. Januar 2021 bildet ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen die Grundlage für die neue Rechtsbeziehung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.

Wie kam es zum Austritt und dem neuen Abkommen?

Bereits während seines Wahlkampfes im Jahr 2015 kündigte der britische Premierminister David Cameron Neuverhandlungen mit der EU über die Stellung Großbritanniens in der EU an. Zudem stellte er daran anschließend die Durchführung eines Referendums über den Verbleib des Vereinigten Königreiches in der EU in Aussicht. Obwohl die Neuverhandlungen des Vereinigten Königreiches mit der EU über seine Mitgliedsrechte im Jahre 2016 zu einer Reihe von Zugeständnissen seitens der EU führten, vertiefte sich die in weiten Teilen der Bevölkerung des Vereinigten Königreiches herrschende Europaskepsis. Diese gipfelte schließlich am 23. Juni 2016 in dem negativen Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreiches in der EU. Bei erheblichen Unterschieden entlang der Alterskohorten und Landesteile stimmten 51,89 % für und 48,11 % gegen den Brexit.

Die förmliche Austrittsmitteilung des Vereinigten Königreiches vom 29. März 2017 leitete sodann das Austrittsverfahren nach Art. 50 EUV ein. Der 19. Juni 2017 markierte den Startschuss für die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Austrittsabkommen. Diese Verhandlungen zogen sich bis Februar 2018 hin. Inhaltliche Problempunkte ergaben sich insbesondere bezüglich der Situation Nordirlands, der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern und bei den finanziellen Regelungen.

Das britische Unterhaus lehnte das Austrittsabkommen dann auch zunächst ab. Deshalb musste das Vereinigte Königreich mehrfach bei der EU um Verlängerung der Frist nach Art. 50 Abs. 3 EUV für den Austritt ersuchen. Schließlich stimmte das britische Parlament dem Austrittsabkommen am 9. Januar 2020 zu. Das Europäische Parlament billigte das Abkommen daraufhin am 29. Januar 2020. Am Folgetag nahm auch der Rat der EU das Abkommen an. Somit trat das Austrittsabkommen Ende Januar 2020 in Kraft. Nach 47 Jahren Mitgliedschaft verließ das Vereinigte Königreich die EU mit Ablauf des 31. Januars 2020. Seit Februar 2020 hat das Vereinigte Königreich nunmehr den Status eines Drittlandes.

Bereits zu Beginn der Austrittsverhandlungen waren die besonderen Umstände auf der irischen Halbinsel ein erheblicher Streitpunkt zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland wurde mit dem Ausscheiden Nordirlands als Teil des Vereinigten Königreiches zur EU-Außengrenze. Um ein mögliches Wiederaufleben des erst im Rahmen der gemeinsamen EU-Mitgliedschaft befriedeten Nordirlandkonfliktes zu vermeiden, sollte jedoch keine harte Grenze geschaffen werden. Gleichzeitig galt es für die EU, die Integrität des EU-Binnenmarktes zu schützen. Die Lösung wurde schließlich in Form des Protokolls zu Irland und Nordirland gefunden, das aktuell parallel zum Abkommen über die künftige Partnerschaft zur Anwendung kommt.

Der Austritt aus der EU hat zur Folge, dass das Vereinigte Königreich in den EU-Institutionen über kein Mitspracherecht mehr verfügt. Die britischen Bürger*innen sind seither von der Teilnahme an Europäischen Bürgerinitiativen ausgeschlossen und haben auch kein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament mehr. Gleichwohl war in dem Austrittsabkommen ein Übergangszeitraum bis 31.12.2020 vereinbart. Bis zu diesem Datum blieb das Unionsrecht im Vereinigten Königreich in weiten Teilen in Kraft. Das Vereinigte Königreich war während dieser Zeit insbesondere weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes und der Zollunion. Dies diente dem Zweck, Störungen in den internationalen Beziehungen in dem Zeitraum zu vermeiden, in dem das Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelt wird.

Die Verhandlungen für die neue Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich begannen im März 2020 unter den erschwerten Bedingungen der COVID-19-Pandemie. Der Rahmen für die Verhandlungen über die neuen Beziehungen bildete die im Zuge der Verhandlungen über das Austrittsabkommen abgegebene gemeinsame politische Erklärung der Parteien. Nachdem in neun Verhandlungsrunden bis Anfang Oktober 2020 keine Einigung erzielt werden konnte, wurden die Gespräche zum Ende des Jahres 2020 nochmals intensiviert. Dies war notwendig, um zu vermeiden, dass die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich mit Ende Übergangszeitraums zum 31.12.2020 weitestgehend ungeregelt geblieben wären. Die Einigung auf ein umfangreiches Handels- und Kooperationsabkommen gelang schließlich am 24. Dezember 2020. Am 30. Dezember 2020 unterzeichneten die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, einerseits und der britische Premierminister Boris Johnson andererseits das Abkommen. Bis Ende April 2021 wurde das Abkommen vorläufig angewandt, am 29. April 2021 erfolgte die Ratifizierung durch die EU. Das Abkommen trat zum 1. Mai 2021 in Kraft. Inhaltlich enthält das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Abkommen Regelungen, die über ein traditionelles Freihandelsabkommen hinaus gehen und schafft insbesondere Regelungen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2021

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