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Ministerin Honé unterrichtet Europaausschuss über Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die EU-Förderung in Niedersachsen
Niedersachsens Europaministern Birgit Honé hat am (heutigen) Donnerstag den Europaausschuss des Niedersächsischen Landtages über die Folgen der Corona-Pandemie auf laufende und zukünftige Förderprojekte in Niedersachsen informiert. Darüber hinaus gab Ministerin Honé einen aktuellen Sachstand zu den Verhandlungen über den anstehenden neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union für die Jahre Jahre 2021 bis 2027.
Zunächst verwies die Ministerin auf Sofortmaßnahmen ihres Hauses aus den vergangenen Wochen, mit denen Träger laufender Projekte vor einem Scheitern bewahrt werden sollen. Hone: „Ich habe entschieden, sämtliche zeitlichen Verlängerungsmöglichkeiten für die laufende EU-Förderperiode auszunutzen. Projektförderungen werden bei Bedarf bis grundsätzlich zum 30. Juni 2022, in bestimmten Fällen sogar bis zum 31. Dezember 2022 ermöglicht. Dadurch wird die Förderperiode 2014 bis 2020 faktisch um zwei Jahre verlängert.“ Zudem habe das Ministerium gleich zu Beginn der Corona-Krise die NBank angewiesen, kostenneutrale Projektverlängerungen zu erlauben, damit Projektträger, die bestimmte Nachweise nicht fristgemäß erbringen können, keine Nachteile erleiden.
Wie die Mittelausstattung für Niedersachsen für die kommende Förderperiode 2021 bis 2027 aussehen werde, hänge weiterhin von den Beratungen über den neuen MFR ab. Hier hätte sich aufgrund der absehbaren wirtschaftlichen Verwerfungen aufgrund der Corona-Krise eine neue Lage ergeben. „Umfang und Struktur des neuen MFR werden sich voraussichtlich stark verändern. So ist der Europäische Rat bei seiner Sitzung am 23. April dem gemeinsamen Vorschlag der EU-Kommissionspräsidentin und des EU-Ratspräsidenten gefolgt, das Mittelvolumen des nächsten MFR deutlich zu erhöhen und ihn zusätzlich mit einem Fonds für den wirtschaftlichen Wiederaufbau auszustatten“, erläuterte Ministerin Honé. Die Kommission sei beauftragt worden, im Laufe des Monats Mai einen neuen MFR-Entwurf vorzulegen.
Es stehe zu erwarten, dass die Kommission den EU-Haushaltsrahmen ausschöpfen wolle, der sich gemäß der Europäischen Verträge auf bis zu zwei Prozent des jährlichen Bruttonational-einkommens der EU-27 belaufen könne. Diesen Spielraum zwischen dem Volumen des eigentlichen MFR und der Zwei-Prozent-Grenze wolle die Kommission für den Wiederaufbau der besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Staaten bzw. Sektoren verwenden.
Zu den für Niedersachsen besonders relevanten Kohäsionsmitteln äußerte Ministerin Honé die Vermutung, dass es nicht zu einer weiteren Verschlechterung kommen werde: „Auf Basis der bisherigen MFR-Vorschläge mussten wir für Niedersachsen bislang von deutlichen Kürzungen bei den Kohäsionsmitteln bis zu 21 Prozent, beim ELER sogar bis zu 28 Prozent, ausgehen.“ Sollte der MFR im Volumen zunehmen, sei nicht von einer weiteren Verschlechterung der Mittelzuteilung für die Kohäsionspolitik gegenüber dem Ursprungsvorschlag der Kommission auszugehen. Es werde sich vielmehr die zusätzliche Herausforderung ergeben, dass Kohäsions-mittel in den ersten drei bis vier Jahren der neuen Förderperiode verstärkt ausgezahlt werden müssten, um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.04.2020
zuletzt aktualisiert am:
04.05.2020