Artikel-Informationen
erstellt am:
02.12.2020
Das Land Niedersachsen unterstützt Projekte in finanzschwachen Kommunen in diesem Jahr mit Kofinanzierungshilfen in Höhe von insgesamt 6 Millionen Euro. Das gab das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung am heutigen Mittwoch, 2. Dezember 2020, in Hannover bekannt.
Die Finanzhilfen sollen die Kommunen in die Lage versetzen, die für EU-Förderungen notwendigen Eigenanteile für große Projekte aufzubringen. Damit wirken die Kofinanzierungen wie Hebel, um teils weit höhere Mittel für Niedersachsen zu sichern. In der aktuellen Bewilligungsrunde geht es um Gesamtförderungen in Höhe von etwa 33 Millionen Euro.
Regionalministerin Birgit Honé sieht in der Kofinanzierung ein wichtiges Instrument. Es ermögliche Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreisen, trotz angespannter Haushaltslage Weichen für die Zukunft zu stellen. „Wir helfen besonders bedürftigen Kommunen, ihre Chancen zu ergreifen. Viele EU-geförderte Projekte, insbesondere in ländlichen Räumen, wären ohne Kofinanzierung nicht umsetzbar“, sagte Honé am Mittwoch in Hannover.
Förderzusagen gibt es im Bereich aller vier Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL) in Niedersachsen. Dabei werden sehr verschiedene Projekte gefördert. Unter anderem erhält
· die Stadt Rehburg-Loccum (ArL Leine-Weser) 500 000 Euro für den Bau einer Zwei-Feld-Sporthalle
· die Stadt Wilhelmshaven (ArL Weser-Ems) 461 591 Euro für die Sanierung eines ehemaligen Kasernengeländes für Bildungszwecke.
· die Stadt Osterholz-Scharmbeck (ArL Lüneburg) 236 414 Euro für ein lokales Inklusionsnetzwerk zur Werte- und Normenbildung
· die Stadt Seesen (ArLBraunschweig) 159 978 Euro für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Kirchberg.
Insgesamt konnten 17 Projekte mit einem Kofinanzierungsvolumen von etwa zwei Millionen Euro im Hauptverfahren bereits positiv beschieden werden. Bei weiteren 20 Projekten steht die Entscheidung im Hauptverfahren noch aus.
Hintergrund:
Die meisten EU-Förderprogramme gewähren für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung, sondern verlangen den Einsatz weiterer Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Institutionen von bis zu 50 Prozent.
Dieser Finanzierungsteil wird Kofinanzierung genannt. Sie muss nachgewiesen werden, bevor ein EU-Förderprogramm zugesagt wird und ist damit für finanzschwache Antragssteller oft eine zentrale Hürde für die Umsetzung von Projekten.
Seit 2015 erhalten besonders finanzschwache kommunale Körperschaften in Niedersachsen Kofinanzierungszuweisungen, um ihre Eigenanteile senken zu können. Das Verfahren lag 2020 erstmalig ganz in der Hand des Ministeriums.
Bei der am (heutigen) Mittwoch veröffentlichten Liste kann es in Einzelfällen noch zu Abweichungen kommen. Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Antragsangaben, insbesondere mit Blick auf das Projektvolumen, die festgesetzten zuwendungsfähigen Kosten und letztlich auch die aufzubringenden Eigenmittel teilweise erheblich von den im EU-Verfahren durch Bescheid festgesetzten Werten abweichen. So erklären sich mögliche Abweichungen der Verteilungsliste zu den Bewilligungsbescheiden.
Letztendlich stehen die Beträge erst nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Verwendungsnachweise endgültig fest.
Anlage: Liste der bereits im Hauptverfahren bewilligten Projekte mit Kofinanzierung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.12.2020