Niedersachsen fördert Forschungsprojekt zum inklusiven Wohnen im Alter
Ministerin Wiebke Osigus: Inklusion und Vielfalt haben keine Altersgrenze
Hannover. Welche Formen des betreuten Wohnens werden den Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren mit und ohne geistige Behinderung gerecht? Das inklusive Wohnprojekt „Lebenswandeln – Vielfalt im Alter“ des Stifts zum Heiligen Geist geht dieser wichtigen Frage nach und bekommt dabei finanzielle Unterstützung: Regionalentwicklungsministerin Wiebke Osigus überreichte am (heutigen) Dienstag einen Förderbescheid über 323.041,50 Euro an Geschäftsführer Jens Seidel. Die Mittel stammen aus der Richtlinie „Soziale Innovation“ des Niedersächsischen Regionalentwicklungsministeriums, finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+).
„Ob mit oder ohne Behinderung, wir alle möchten auch im Alter so selbstbestimmt wie möglich leben. Unsere Aufgabe als Gesellschaft ist es, dafür die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Inklusion und Vielfalt haben keine Altersgrenze“, sagte Ministerin Osigus bei ihrem Besuch. „Das inklusive Wohnprojekt für Seniorinnen und Senioren erprobt neue Formen des Zusammenlebens. Es hilft dabei, eine Forschungs- und Versorgungslücke zu schließen und stärkt den Zusammenhalt. Genau das unterstützen wir mit den Geldern aus der Förderung ‚Soziale Innovation‘."
Ältere Menschen mit geistiger Behinderung waren bisher eine eher kleine Gruppe, auch aufgrund der durch die Nationalsozialisten verübten Verbrechen wie Euthanasie und Zwangssterilisation. Mit dem medizinischen Fortschritt erreicht in den letzten Jahren eine höhere Anzahl von ihnen das Seniorenalter. Das Verknüpfen von betreutem Wohnen und pflegewissenschaftlicher Forschung soll jetzt neue Ansätze aufzeigen. Die Lebenshilfe Hannover und die Abteilung Pflege und Gesundheit der Hochschule Hannover begleiten daher das Projekt.
„Wir sind geehrt, dass unser Projekt ‘Lebenswandeln‘ mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert wird. Dabei handelt es sich um ein zukunftweisendes Wohnkonzept für Menschen im Alter mit und ohne geistige Behinderung. Ein wichtiger Schritt für ein würdiges Altern in Vielfalt und Gemeinschaft,“ sagte Geschäftsführer Seidel.
Ein Konzept, das ankommt: Bereits drei Viertel der 24 vorhandenen Plätze sind belegt. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner entscheidet selbst, ob und welche Unterstützung benötigt wird. Services wie ein Wäschedienst, ambulante Pflege oder ein Mittagstisch können bei Bedarf hinzugebucht werden. Eine examinierte Pflegekraft steht als Ansprechpartnerin und Unterstützerin für die kleinen Dinge des Alltags zur Verfügung. Neben den zwischen 26 und 55 Quadratmeter großen Appartements mit eigenem Bad und Kochmöglichkeit, gibt es gemeinsam genutzte Räume zum Zusammenkommen.
Hintergrund
Das Land Niedersachsen fördert seit 2015 mit dem Programm „Soziale Innovation“ Projekte, die Lösungen für gesellschaftliche und demografische Veränderungen bieten. Das Besondere ist der breite und experimentelle Ansatz, der Raum für neue Ideen eröffnet. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) der EU. Für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027 stehen insgesamt 18,6 Millionen Euro zur Verfügung.