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erstellt am:
23.01.2025
Die Landesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur konkrete Vorschläge vorgestellt, wie Landesförderung konsequent vereinfacht werden kann. Hierfür hatte ein bereits im Oktober 2023 eingerichteter Interministerieller Arbeitskreis (IMAK) konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. Das betrifft zum Beispiel die Vereinfachung von Verfahren und Entscheidungen, die Ermöglichung von pauschalen Zahlungen ohne aufwändiges Antragsverfahren und die Reduzierung von Förderregularien.
Regionalentwicklungsministerin Wiebke Osigus und Innenstaatssekretär Stephan Manke stellten am (heutigen) Mittwoch weitere Details des umfangreichen Maßnahmenpakets vor. Künftig soll eine „Zentrale Stelle Förderwesen“ im Regionalentwicklungsministerium zentral für alle Ressorts die Konzeption und Gestaltung von Richtlinien koordinieren und begleiten. Die fachliche Verantwortung für die Konzeptionierung und Durchführung von Förderrichtlinien verbleibt in den Fachressorts.
Niedersachsens Ministerin für Regionale Entwicklung, Wiebke Osigus, erklärt:
„Die beschlossenen Maßnahmen bilden zusammen den Grundstein für die größte zusammenhängende Reform des niedersächsischen Förderwesens seit Jahrzehnten. Mit der ‘Zentralen Stelle Förderwesen‘ wird mein Haus bestehende Förderstrukturen weiterentwickeln und neue von Anfang an vereinfachen – gemeinsam mit allen Ressorts.“
Der Staatssekretär des Ministeriums für Inneres und Sport und Leiter des IMAK, Stephan Manke, sagt: „Mit der Vorlage der Abschlussberichte in der Jahresauftaktklausur der Landesregierung hat der IMAK in kurzer Zeit alle Aufträge abgearbeitet. Für die konstruktive Mitarbeit aller beteiligten Akteure bedanke ich mich sehr. Auf Grundlage der vom IMAK vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen haben wir Maßnahmen erarbeitet, die jetzt so schnell wie möglich umgesetzt werden. Mit den in der Kabinettsklausur beschlossenen Schritten nutzen wir den Rückenwind aus den Diskussionsprozessen, um Förderverfahren in Niedersachsen einfacher, schneller und günstiger zu gestalten.“
Neben der ‘Zentralen Stelle Förderwesen‘ hat die Landesregierung weitere im IMAK erarbeitete Möglichkeiten zur Vereinfachung beschlossenen:
1. Änderungen der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Nds. Landeshaushaltsordnung:
Diese Schritte sollen im Jahr 2025 umgesetzt werden und sie bringen eine erhebliche Vereinfachung für Zuwendungsempfänger und Bewilligungsstellen mit sich.
2. Weichenstellung für die Digitalisierung von Förderverfahren.
3. Prüfung, welche Förderprogramme für Kommunen pauschaliert oder über ein in Eigenregie verwaltetes Budget abgewickelt werden können. Förderrichtlinien müssten dann nur noch in Ausnahmefällen erlassen werden. Dieses Verfahren soll zunächst für einige geeignete Förderprogramme erprobt und anschließend auf künftige Förderungen an Kommunen ausgeweitet werden.
Die Landesregierung hat es sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, Förderprogramme des Landes zu vereinfachen – zum Beispiel durch das Vereinfachen von Verfahren und Entscheidungen, das Ermöglichen von pauschalen Zahlungen ohne aufwändiges Antragsverfahren, die Reduzierung von Förderregularien sowie die Bündelung von Förderprogrammen. Dazu wurde im Oktober 2023 ein interministerieller Arbeitskreis (IMAK) unter der Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport eingerichtet. Er setzte sich aus den Staatssekretärinnen und Staatssekretären aller Ressorts und der Staatskanzlei sowie der AG KSV und der NBank zusammen. Unterhalb des IMAK wurden zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, die einerseits Fördervereinfachungen für kommunale Empfänger und andererseits Fördervereinfachungen insbesondere für Vereine, Verbände und Wirtschaftsunternehmen untersucht haben. Für nicht-kommunale Empfänger lag die Federführung beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Binnen kurzer Zeit konnten so zahlreiche Empfehlungen zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und Digitalisierung von Förderprogrammen zur Entlastung von Kommunen, Vereinen, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen identifiziert werden.
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erstellt am:
23.01.2025