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Bundesrat stärkt friesische Namenstradition

Osigus: „Nationale Minderheiten sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft“


Berlin. Der Bundesrat hat am (heutigen) Freitag eine Reform des Namensrechts beschlossen. Mit der Novelle wird das deutsche Ehenamens- und Geburtsnamensrecht liberalisiert. So werden Kindern und beiden Ehegatten Doppelnamen ermöglicht, zudem werden auch die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten Minderheiten gestärkt. Die Reform soll am 1. Mai 2025 in Kraft treten.

Niedersachsens Regionalministerin Wiebke Osigus begrüßte die Neuerung, der sie als Bevollmächtigte des Landes beim Bund im Bundesrat zustimmte: „Von der Reform des Namensrechts profitieren gerade auch die nationalen Minderheiten in unserem Land. In Niedersachsen sind dies die Angehörigen der friesischen Volksgruppe. Denn die friesische Namenstradition soll nun im deutschen Namensrecht berücksichtigt werden. Diese Tradition besteht darin, einen Nachnamen aus dem Vornamen eines Elternteils zu bilden. Ob Boßeln oder Schlickschlittenrennen, die Ost- und Saterfriesen in unserem Land haben eine vielfältige Kultur und eigene Sprachen. Schön, dass sich dies sich jetzt auch in der Namensvielfalt widerspiegeln kann.“

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erstellt am:
17.05.2024

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