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Wie will die EU Geflüchtete aufnehmen?

25. Februar 2022 - Ukraine Kundgebung in Hannover   Bildrechte: StK

Die EU hat auch in Bezug auf Kriegsflüchtlinge, die Zuflucht in der EU und der Republik Moldau suchen, schnelle und umfassende Maßnahmen ergriffen. Insbesondere wurde zum ersten Mal seit Bestehen der Richtlinie im Jahr 2001 die Regelung für vorübergehenden Schutz aktiviert. Gemäß der sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“ kann den aus der Ukraine ankommenden Menschen unmittelbar Schutz gewährt werden, ohne dass sie einen Asylantrag stellen müssten. Es handelt sich um einen Notfallmechanismus, der im Fall eines Massenzustroms von Geflüchteten angewandt werden kann, um diesen Menschen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, sofort und kollektiv Schutz zu gewähren. Der Schutz ist laut Richtlinie zunächst auf ein Jahr begrenzt, kann aber auf maximal drei Jahre verlängert werden. Dies soll dazu beitragen, den Druck auf die nationalen Asylsysteme zu verringern und eine mögliche Überlastung zu vermeiden. Den Geflüchteten wird es so ermöglicht, in der gesamten EU harmonisierte Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählen ein Aufenthaltstitel, Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinische Versorgung und Zugang zu Bildung für Kinder. Zudem koordiniert die Europäische Kommission eine „Solidaritätsplattform“, über die die Mitgliedstaaten Informationen über ihre Aufnahmekapazitäten austauschen können. Weiterhin hat die Kommission Leitlinien herausgegeben, um Grenzschutzbeamte der Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Einreise an den Grenzen zur Ukraine wirksam zu steuern, die Wartezeiten zu reduzieren und ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Die EU-Agenturen unterstützen die Mitgliedstaaten mit zusätzlichem Personal.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
15.03.2022

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