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Friesische Namenstraditionen fließen ins Namensrecht ein

Bevollmächtigte Osigus begrüßt Bundesratsentschluss zur Stärkung der Minderheiten


Berlin. Der Bundesrat hat am (heutigen) Freitag über eine Reform des Namensrechts beraten. Mit der Novelle soll das deutsche Ehenamens- und Geburtsnamensrecht angepasst und liberalisiert werden. So werden Kindern und beiden Ehegatten Doppelnamen ermöglicht, zudem werden auch die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten Minderheiten gestärkt.

Niedersachsens Regionalministerin Wiebke Osigus begrüßte die Neuerung, der sie als Bevollmächtigte des Landes beim Bund im Bundesrat zustimmte: „Mit einer größeren Freiheit bei der Namenswahl und der Berücksichtigung der Belange nationaler Minderheiten stärken wir die Autonomie unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Der Gesetzentwurf soll die friesische Namenstradition im deutschen Namensrecht berücksichtigen. Diese Tradition besteht darin, einen Nachnamen aus dem Vornamen eines Elternteils zu bilden. Dies nennt man Patronym bei Ableitung von einem väterlichen Vornamen und Matronym bei Ableitung von einem mütterlichen Vornamen.

Ein Doppelname in Kombination mit dem Familiennamen eines Elternteils und eine matronymische Namensgebung wird mit der Reform ebenfalls erlaubt. Auch wenn die ursprüngliche friesische Tradition diese Art der Namensgebung nicht umfasst, soll sie dennoch im Sinne einer zeitgemäßen Interpretation ermöglicht werden. „Mit dem heute im Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf machen wir die Traditionen von anerkannten Minderheiten in Niedersachsen noch sichtbarer“, sagte Osigus weiter.

Die Patronyme oder Matronyme werden aus dem Vornamen eines Elternteils gebildet, indem eine Genitivendung angefügt wird. Typisch friesische Genitivendungen sind -en, -a, -ma, -sma, -inga -ena, -s oder die niederdeutsche Endung -icke/-ikke. Eine Besonderheit ist die in Nordfriesland wie im Niederdeutschen weit verbreitete Endung -sen, die entsprechend der skandinavischen Endung „-son“ „Sohn des“ bedeutet und nur für männliche Kinder verwendet werden kann (z.B. Johannsen in Ableitung von Johann als dem Vornamen des Vaters, Peter Jans-sen von Peter, Sohn des Jan“ oder Ger-icke „der Kleine vom Gerhardt/Gerd“ bzw. „Sohn des Gerhardts/Gerd“). „Niedersachsen als Heimat der Vielfalt ist eines der abwechslungsreichsten Länder der Bundesrepublik. Die hier lebenden nationalen Minderheiten mit ihrer eigenen Sprache, Kultur und Geschichte genießen einen besonderen Schutz und sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft“, betonte Osigus.

Das Gesetz zur Reform des Namensrechts soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Eine Namensänderung muss beim jeweiligen Standesamt beantragt werden.

Hintergrund:
In Niedersachsen sind vor allem die Angehörigen der friesischen Volksgruppe (Ost- und Saterfriesen) als Minderheiten anerkannt. Die Ostfriesen leben in den Landkreisen Aurich, Leer, Friesland und Wittmund, in den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven sowie in Teilen der Landkreise Cuxhaven und Wesermarsch. Die Saterfriesen siedeln im Nordwesten des Landkreises Cloppenburg und in der selbstständigen Gemeinde Saterland.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.10.2023

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